Mindestprüfvorgaben GwG der FINMA bei der Revision von Banken
Am 12. Juli 2016 hat die FINMA die Mindestprüfvorgaben GwG – Erhebungsformular für Banken 2016 – veröffentlicht. Das Dokument gibt einen Überblick über die Prüfpunkte der externen Prüfgesell-schaft, welche die FINMA in Auftrag gegeben hat und eignet sich für die Vorbereitung auf die vorbe-stehende Revision bei der Bank. Bei den vorgegebenen Prüfpunkten wird hauptsächlich verlangt, dass die Banken die Vorgaben des revidierten GwG, der GwV-FINMA sowie der VSB 16 in internen Weisungen umgesetzt haben und ein-gehalten werden. Neu wird u.a. geprüft, ob:- die Bank Risikokriterien entwickelt und in der internen Weisung integriert hat, die in Zusammenhang mit dem qualifizierten Steuervergehen auf GmeR hinweisen (Prüfpunkt 8.1.8 ff.)
- die interne Geldwäschereifachstelle eine regulierungskonform erstellte Risikoanalyse unter den Aspekten der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verabschiedet hat (Prüfpunkt 9.3)
- die Bank sich bei einer Meldung an die MROS hinsichtlich Sperrung, Informationsverbot etc. regelkonform verhalten hat (Prüfpunkt 10)
- angemessene und regulierungskonforme interne Weisungen zur Umsetzung von Sanktionen und Embargos bestehen und die Kundendatenbank regelmässig mit den aktuellen Sanktionslisten ab-geglichen werden (Prüfpunkt 6.2)
Für Banken empfiehlt es sich, die einzelnen Prüfpunkte des Erhebungsformulars durchzugehen, um sich auf die bevorstehende Revision vorzubereiten und falls notwendig, Anpassungen an den internen Regelwerken und Prozessen vorzunehmen.
Tags: GWG, Wirtschaftlich Berechtigte