Unsere Geschäftsleitung

Christoph Würgler

Christoph Würgler

Christoph Würgler studierte an der Universität Bern Rechtswissenschaften und schloss im Jahr 2000 mit dem Lizentiat ab. Nach mehrjähriger Berufserfahrung u.a. bei der Crédit Suisse, erlangte er 2006 zusätzlich das bernische Anwaltspatent. Von 2006 bis 2008 war er mit dem Ziel einen Rechtsdienst für die damalige PostFinance als Bereich der Schweizerischen Post aufzubauen dem Leiter Recht und Compliance bei der PostFinance direkt unterstellt. Zwischen 2008 und 2015 war er bei der RBA-Service bzw. Entris Banking tätig, ab 2010 zunächst als Leiter Compliance, danach als Leiter Legal & Compliance. Hierbei war er sowohl für das interne Legal & Compliance der Entris Banking als auch für das Kundengeschäft der Dienstleistung Legal & Compliance zuständig. Unter seiner Leitung baute er die Dienstleistung Legal & Compliance für kleinere und mittlere Banken erfolgreich aus. Berufsbegleitend absolvierte er in den Jahren 2013 bis 2015 ein Nachdiplomstudium im Internationalen Wirtschaftsrecht, spezialisiert auf Banking and Finance (LL.M.) an der Universität Zürich. Im Herbst 2015 gründete er mit seinem ehemaligen Geschäftspartner zusammen die Equilas AG und war bis Ende 2018 geschäftsführender Partner. Per 1. Januar 2019 ging die strategische wie auch die operative Unternehmensleitung vollständig auf Herrn Christoph Würgler über.
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News

  • Anforderungen an eine adäquate GwG-Risikoanalyse

    Die FINMA verlangt gestützt auf Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA, dass Finanzintermediäre eine Risikoanalyse unter den Aspekten der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erstellen und deren periodische Überprüfung sicherstellen. Daraus ergibt sich die Pflicht die Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, zu identifizieren, erfassen, analysieren und bemessen. Dies beinhaltet ebenfalls die Festlegung einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Zur Umsetzung müssen sich die Betroffenen vertieft mit der Struktur ihrer Geschäftsbeziehungen und den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, auseinandersetzen.

    2024-03-19 15:05:30

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  • Compliance-Risiken als Teil der operationellen Risiken

    Hintergrund

    Die Bedeutung von Compliance und Risikomanagement wurde insbesondere durch die Bankenkrise im Frühjahr 2023 offenkundig. Im Bericht der FINMA «Lessons Learned aus der CS-Krise» werden vor allem auch Schwächen im Kontrollumfeld und im Risikomanagement als Ursachen des Scheiterns der CS angeführt: «Die Probleme der CS materialisierten sich in diversen Geschäftsbereichen und Risikotypen. Praktisch in allen Fällen spielten gravierende Mängel im Risikomanagement eine Rolle.»

    Der Stellenwert eines adäquaten und unabhängigen Kontrollumfeldes der Bank wird zudem im aktuellen «Risikomonitor 2023» der FINMA bekräftigt, indem sie schreibt: «Der Compliance-Rahmen einer Bank muss mit dem Risikoappetit Schritt halten. Hierbei spielt unter anderem die jährliche Risikoanalyse eine zentrale Rolle. Ein Finanzinstitut muss nicht nur stetig im Blick haben, ob die Risiken, die es auf sich nimmt, tatsächlich seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch sicherstellen, dass diese mit Kontrollmechanismen effektiv begrenzt werden.»

    2024-03-19 15:03:38

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  • Unterschiedliche Quellen zur Definition von Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

    Finanzintermediäre haben gestützt auf Art. 13 der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu definieren. Die Risikoländer sind insbesondere von grosser Bedeutung im Zusammenhang mit der Erkennung von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken (GmeR) oder Transaktionen mit erhöhten Risiken (TmeR).

    Es obliegt grundsätzlich den Finanzintermediären in ihren internen Weisungen zu definieren, welche Länder als Risikoländer gelten und somit auf ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hindeuten. Risikoländer können per se eine GmeR oder eine TmeR auslösen oder zusammen mit einem weiteren von dem Finanzintermediär definierten Risikokriterium.

    Um die Risikoländer festzulegen, können die Finanzintermediäre auf unterschiedliche Quellen zurückgreifen.

    2024-03-18 11:27:06

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  • Grundzüge von Sustainable Finance

    Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, mittels gezielter Massnahmen die Klimaerwärmung zu entschleunigen. Bei der Verfolgung dieses Ziels sind nebst den Massnahmen in der Realwirtschaft auch Finanzflüsse und Finanzierungsoptionen von zentraler Bedeutung. Durch die Intervention der Gesetzgebung soll ein Finanzplatz entstehen, der eine nachhaltige Realwirtschaft fördert.

    Der Begriff Sustainable Finance oder auch nachhaltiger Finanzplatz bezeichnet den Einbezug von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG-Aspekte) bei den Entscheidungen und Dienstleistungen von Finanzmarktakteuren. Das bedeutet, dass die Finanzmarktakteure die ESG-Aspekte in den Prozessen, Standards und Normen sowie bei Produkten und Investitionsentscheiden berücksichtigen. Diese Berücksichtigung soll zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige, wirtschaftliche Aktivitäten und Projekte führen.

    2023-12-12 08:29:33

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  • Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats

    Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats: Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung von Risiken anhand des Beispiels der Geldwäschereirisikoanalyse

    Eine der wesentlichsten Aufgaben eines Verwaltungsrats besteht darin, die Geschäftsstrategie festzulegen und die Risikopolitik sowie die Grundzüge des institutsweiten Risikomanagement der Bank zu definieren. Dabei müssen gemäss «Rundschreiben 2017/01 Corporate Governance – Banken» der FINMA entsprechende Reglemente durch den Verwaltungsrat verabschiedet werden, welche für ein wirksames Risikomanagement und Steuerung der Gesamtrisiken sorgen.

    2023-12-12 08:23:21

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