Unsere Mitarbeitenden

Legal, Compliance & Risk

Christoph Würgler

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Alain Brodbeck

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Simon Prüter

Simon Prüter

M A in Business and Law, LL.M.
+41 (0)58 748 44 25 Simon.Prueter@equilas.ch
Thomas Wälti

Thomas Wälti

Valentina Genovese

Valentina Genovese

BSc in Business Law / Master of Law (MLaw)
+41 (58) 748 44 27 Valentina.Genovese@equilas.ch
Carla Hofer

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Jean-Marc Piaz

Jean-Marc Piaz

Anna-Nora Niederkofler

Anna-Nora Niederkofler

Mag. Internationale Wirtschaftswissenschaften
+41 (58) 748 44 29
Anna-Nora.Niederkofler@equilas.ch
Simon Bieri

Simon Bieri

Bachelor of Science ZFH in Wirtschaftsrecht
+41 (58) 748 44 23 Simon.Bieri@equilas.ch
Aya Slotboom

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Rechnungswesen

Alfredo Stettler

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Markus Rohrer

Markus Rohrer

Exp. Rechnungslegung & Controlling
+41 (0)58 748 44 17 Markus.Rohrer@equilas.ch
Elvedina Porča

Elvedina Porča

Sachbearbeiterin Rechnungswesen
+41 (0)58 748 44 16 Elvedina.Porca@equilas.ch

Sandro Baumann

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Kevin Aeby

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Luca Iseli

Luca Iseli

Manuel Aegerter

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Aline Flückiger

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Micha Strebel

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Kevin Wenger

Kevin Wenger

Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis
+41 (0)58 748 44 12 Kevin.Wenger@equilas.ch

HR Management

Marin Martinovic

Marin Martinovic

Dipl. Betriebswirtschafter HF
+41 (0)58 748 44 30 Marin.Martinovic@equilas.ch
Claudia Wampfler

Claudia Wampfler

HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
+41 (0)58 748 44 31 Claudia.Wampfler@equilas.ch

Andrea Widmer

Andrea Widmer

HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
+41 (0)58 748 44 31 Andrea.Widmer@equilas.ch
Livia Zimmermann

Livia Zimmermann

HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
+41 (0)58 748 44 32 Livia.Zimmermann@equilas.ch
Corinne Auderset

Corinne Auderset

HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis
+41 (0)58 748 44 31 Corinne.Auderset@equilas.ch

Marketing & Ausbildung

Nadine Greter

Nadine Greter

Eidg. dipl. Expertin in Organisationsmanagement
+41 (0)58 748 44 40 Nadine.Greter@equilas.ch
Silvia Wenger

Silvia Wenger

Kaufmännische Angestellte
+41 (0)58 748 44 41 Silvia.Wenger@equilas.ch


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News

  • Anforderungen an eine adäquate GwG-Risikoanalyse

    Die FINMA verlangt gestützt auf Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA, dass Finanzintermediäre eine Risikoanalyse unter den Aspekten der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erstellen und deren periodische Überprüfung sicherstellen. Daraus ergibt sich die Pflicht die Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, zu identifizieren, erfassen, analysieren und bemessen. Dies beinhaltet ebenfalls die Festlegung einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Zur Umsetzung müssen sich die Betroffenen vertieft mit der Struktur ihrer Geschäftsbeziehungen und den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, auseinandersetzen.

    2024-03-19 15:05:30

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  • Compliance-Risiken als Teil der operationellen Risiken

    Hintergrund

    Die Bedeutung von Compliance und Risikomanagement wurde insbesondere durch die Bankenkrise im Frühjahr 2023 offenkundig. Im Bericht der FINMA «Lessons Learned aus der CS-Krise» werden vor allem auch Schwächen im Kontrollumfeld und im Risikomanagement als Ursachen des Scheiterns der CS angeführt: «Die Probleme der CS materialisierten sich in diversen Geschäftsbereichen und Risikotypen. Praktisch in allen Fällen spielten gravierende Mängel im Risikomanagement eine Rolle.»

    Der Stellenwert eines adäquaten und unabhängigen Kontrollumfeldes der Bank wird zudem im aktuellen «Risikomonitor 2023» der FINMA bekräftigt, indem sie schreibt: «Der Compliance-Rahmen einer Bank muss mit dem Risikoappetit Schritt halten. Hierbei spielt unter anderem die jährliche Risikoanalyse eine zentrale Rolle. Ein Finanzinstitut muss nicht nur stetig im Blick haben, ob die Risiken, die es auf sich nimmt, tatsächlich seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch sicherstellen, dass diese mit Kontrollmechanismen effektiv begrenzt werden.»

    2024-03-19 15:03:38

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  • Unterschiedliche Quellen zur Definition von Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

    Finanzintermediäre haben gestützt auf Art. 13 der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu definieren. Die Risikoländer sind insbesondere von grosser Bedeutung im Zusammenhang mit der Erkennung von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken (GmeR) oder Transaktionen mit erhöhten Risiken (TmeR).

    Es obliegt grundsätzlich den Finanzintermediären in ihren internen Weisungen zu definieren, welche Länder als Risikoländer gelten und somit auf ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hindeuten. Risikoländer können per se eine GmeR oder eine TmeR auslösen oder zusammen mit einem weiteren von dem Finanzintermediär definierten Risikokriterium.

    Um die Risikoländer festzulegen, können die Finanzintermediäre auf unterschiedliche Quellen zurückgreifen.

    2024-03-18 11:27:06

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  • Grundzüge von Sustainable Finance

    Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, mittels gezielter Massnahmen die Klimaerwärmung zu entschleunigen. Bei der Verfolgung dieses Ziels sind nebst den Massnahmen in der Realwirtschaft auch Finanzflüsse und Finanzierungsoptionen von zentraler Bedeutung. Durch die Intervention der Gesetzgebung soll ein Finanzplatz entstehen, der eine nachhaltige Realwirtschaft fördert.

    Der Begriff Sustainable Finance oder auch nachhaltiger Finanzplatz bezeichnet den Einbezug von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG-Aspekte) bei den Entscheidungen und Dienstleistungen von Finanzmarktakteuren. Das bedeutet, dass die Finanzmarktakteure die ESG-Aspekte in den Prozessen, Standards und Normen sowie bei Produkten und Investitionsentscheiden berücksichtigen. Diese Berücksichtigung soll zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige, wirtschaftliche Aktivitäten und Projekte führen.

    2023-12-12 08:29:33

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  • Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats

    Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats: Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung von Risiken anhand des Beispiels der Geldwäschereirisikoanalyse

    Eine der wesentlichsten Aufgaben eines Verwaltungsrats besteht darin, die Geschäftsstrategie festzulegen und die Risikopolitik sowie die Grundzüge des institutsweiten Risikomanagement der Bank zu definieren. Dabei müssen gemäss «Rundschreiben 2017/01 Corporate Governance – Banken» der FINMA entsprechende Reglemente durch den Verwaltungsrat verabschiedet werden, welche für ein wirksames Risikomanagement und Steuerung der Gesamtrisiken sorgen.

    2023-12-12 08:23:21

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