Umsetzung Net Stable Funding Ratio (NSFR)
LCR (Liquidity Coverage Ratio) und NSFR dienen zwei verschiedenen, aber einander ergänzenden Zielen. Durch die LCR wird die kurzfristige Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken gefordert, indem sichergestellt wird, dass sie über ausreichend erstklassige liquide Aktiva verfügen, um eine akute, einen Monat lang andauernde, Stresssituation zu überstehen. Mit der NSFR wird das Ziel verfolgt, die Widerstandskraft über einen längeren Zeithorizont zu fördern. Eine tragfähige Fristenstruktur von Aktiva und Passiva wird erreicht, indem die gewichteten langfristig verfügbaren Refinanzierungsmittel ins Verhältnis zu der gemäss der Dauer ihrer Liquiditätsbindung gewichteten erforderlichen stabilen Refinanzierung für einen einjährigen Zeitraum gesetzt werden.
Der entsprechend den internationalen Vorgaben für den 1. Januar 2018 geplanten Einführung der NSFR geht eine dreijährige Beobachtungsperiode voraus, in welcher die Auswirkungen der Einführung der NSFR analysiert werden sollen. Diese dreijährige Beobachtungsperiode ist in zwei Etappen unterteilt:
- Die erste Etappe wurde ab Januar 2015 mit allen Banken der FINMA Aufsichtskategorie 1 – 3 und selektiv bei Banken der FINMA Aufsichtskategorie 4 durchgeführt.
- In der zweiten Etappe, die ab dem Stichtag 06.2016 beginnt, wird basierend auf den in der ersten Etappe gesammelten Erfahrungen die allgemeine NSFR-Berichterstattung für sämtliche Institute eingeführt
Mit dieser vorgängigen allgemeinen Berichterstattung soll sichergestellt werden, dass sich der Bankensektor angemessen auf die Einführung der Regulierung vorbereitet.
Der NSFR misst das Verhältnis aus verfügbarer Stabiler Refinanzierung (ASF) zu erforderlicher stabiler Refinanzierung (RSF), wobei der Zielwert grösser oder gleich 100% sein soll.
- Ziel: stabile Refinanzierung der Aktivseite der Bilanz (inkl. Ausserbilanzielle Geschäfte)
- Betrachtungshorizont: 12 Monate
- Grundaussage: Je illiquider die Aktivseite, desto stabiler muss die Passivseite refinanziert sein
- Die Banken legen dabei denselben Anwendungsbereich zugrunde wie zur Berechnung des LCR. D.h. die Kriterien-Auswahl stützt sich auf die bereits im LCR verwendeten Definitionen.
Erhebung ASF
In diesem Erhebungsbogen werden nun die Buchwerte des Eigenkapitals und der Verbindlichkeiten den diversen Kategorien (S. 11-16 des FINMA-Schreibens «Bearbeitungshinweise Datenerhebung NSFR») zugeordnet. Gleichzeitig wird die Bilanzpassiva anhand der Spalten D-H auf ihre Endlaufzeiten aufgeteilt. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Investoren sowie Banken ein Kündigungsrecht zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausüben.
Die eingetragenen Werte werden anhand eines pro Zeile spezifischen Faktors gewichtet, der angibt, ob bei einer Position (bzw. Zeile) von einer hohen oder niedrigen Stabilität der Refinanzierung ausgegangen wird.
Erhebung RSF
Die Aktiva sowie bestimmte Ausserbilanzgeschäfte werden im Erhebungsbogen spezifischen RSF-Kategorien zugeteilt (S. 18-31 des FINMA-Schreibens «Bearbeitungshinweise Datenerhebung NSFR»). Die Zuteilung hängt von der jeweiligen Restlaufzeit ab, ob das Aktivum lastenfrei oder belastet ist und falls eine Belastung besteht, wie lange dessen Dauer ist.
Jede Kategorie wird anschliessend mit einem RSF-Faktor gewichtet, der angibt, ob von einer niedrigen oder hohen Liquiditätsbindung ausgegangen werden kann. Der gewählte Faktor soll dabei einen Vermögenswert widerspiegeln, der entweder hätte refinanziert werden müssen oder aufgrund eines Verkaufs bzw. eines besicherten Finanzierungsgeschäfts ohne erhebliche Kosten verflüssigt werden könnte.