Neues FINMA-Rundschreiben 2016/x «Corporate Governance – Banken»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Anforderungen an die Coporate Governance von Banken überarbeitet. Hierzu werden die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens 2008/24 «Überwachung und interne Kontrollen Banken», die FAQ sowie dazugehörige Anforderungen aus an-deren Rundschreiben totalrevidiert und zusammengefasst. Der Entwurf zum FINMA-Rundschreiben 2016/x «Corporate Governance – Banken» wurde am 1. März 2016 publiziert. Die Anhörung dauerte bis am 13. April 2016.
Das FINMA-Rundschreiben 2016/x «Corporate Governance – Banken» legt die Prinzipien für die Corporate Governance, das interne Kontrollsystem (IKS) und das Risikomanagement fest. Die Bestimmungen orientieren sich an den überarbeiteten internationalen Standards. Weiter wurden die Grundsätze und Strukturen für Oberleitungsorgane und Geschäftsleitungen sowie konkrete Anforderungen an das Risikomanagement eingeführt oder von bestehenden FAQ übernommen. Im Vergleich zu den grossen Banken (Aufsichtskategorien 1 bis 3) werden kleine Banken (Aufsichtskategorien 4 bis 5) vor der Anwendung bestimmter Bestimmungen ausgenommen.
Ein Grossteil der geplanten Neuerungen im FINMA-Rundschreiben 2016/x «Corporate Governance – Banken» beinhalten keine grossen materiellen Neuerungen, sondern verdeutlichen und präzisieren die bereits geltende Aufsichtspraxis der FINMA. Einzelne Bestimmungen können jedoch Neuerungen mit sich bringen und bei den Banken einen Anpassungsbedarf auslösen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass in Bezug auf die Unabhängigkeitserfordernisse beim Oberleitungsorgan, die Pflicht zum Unterhalt eines separaten Risikoausschusses sowie die Installation einer separaten CRO-Funktion bei grossen Banken (Aufsichtskategorien 1 bis 3), das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (alle Aufsichtskategorien) und die Umsetzung der Offenlegungsvorschriften gezielte Anstrengungen nötig machen werden, um den geänderten Anforderungen zukünftig gerecht zu werden.
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