Update AIA
Die wichtigsten Finanzmärkte haben sich dazu verpflichtet, den Automatischen Informationsaustausch (AIA) in ihrem Land einzuführen. Damit der AIA tatsächlich stattfindet, bedarf es jedoch einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsstaaten. Die Schweiz hat mit 38 Ländern (u.a. EU-Staaten, Norwegen, Japan, Kanada, Australien, Südkorea) eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet und will mit diesen Staaten im 2018 Bankkundendaten austauschen. Laut Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) handelt es bei diesen Ländern um eine erste Serie von Staaten, mit welchen sich die Schweiz zur Einführung des AIA geeinigt hat. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen werden – sofern kein Referendum ergriffen wird – per 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Einführung des AIA mit weiteren Ländern ist ab 1. Januar 2018 zu erwarten, welche einen Austausch von betroffenen Bankkundentaten im 2019 vorsehen. Der Bundesrat hat Ende 2014 festgelegt, dass die Einführung des AIA nur mit Staaten verhandelt wird, welche bestimmte Kriterien (u.a. Möglichkeit der Vergangenheitsregularisierung und Gewährleistung des Datenschutzes,) erfüllen. Es wird sich zeigen, inwiefern die Schweiz die definierten Kriterien in ihre Verhandlungspolitik einfliessen lässt. Nicht zu unterschätzen ist der Druck der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), welche innert Kürze ein möglichst grosses Netz an AIA-Partnerstaaten anstrebt. Innerhalb der EU ist der AIA bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es werden noch weitere Staaten folgen, welche den AIA rückwirkend in Kraft setzen und bereits im 2017 Bankkundendaten austauschen.Tags: AIA