Liquiditätsregulierung: Erhebung von Beobachtungskennzahlen
Der Liquiditätsteil des Reformpakets des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht («Basel III») sieht die Einführung von quantitativen, sich ergänzenden Mindeststandards sowie von qualitativen Anforderungen vor.Da ist einerseits die Mindestliquiditätsquote («Liquidity Coverage Ratio», LCR) nach Artikel 12 bis 17f der Liquiditätsverordnung (LiqV) und nach dem Rundschreiben 2015/2, welche sicherstellt, dass ein Institut in einer Stresssituation aussergewöhnlich hohe Liquiditätsabflüsse über einen Zeithorizont von 30 Tagen auffangen kann. Zum anderen bezweckt eine auf die Bilanzstruktur ausgelegte Refinanzierungsquote («Net Stable Funding Ratio», NSFR), dass ein Institut seine Bilanzaktiven unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Fristigkeiten nachhaltig refinanziert. Das Rundschreiben 2015/2 ist aufgrund der Änderungen in der LiqV überarbeitet worden und der Entwurf zurzeit in der Anhörungsphase. Gemäss Erläuterungsbericht zur Teilrevision des Rundschreibens sind die Beobachtungskennzahlen nicht Teil der neuen Vorlage. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem Rundschreiben geregelt werden.
Entsprechend den Vorgaben des Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) sind in der Schweiz neben der LCR und der NSFR als Mindestanforderungen auch Daten zu zusätzlichen Beobachtungskennzahlen zu erheben, die der Aufsicht als kohärentes Überwachungsinstrument dienen sollen und mit deren Hilfe die FINMA das Liquiditätsrisiko einer Bank und die Liquiditätsrisiken im Bankensektor generell einschätzen kann. Derzeit läuft hierzu ein Test-Reporting mit einem eingeschränkten Kreis an Banken. Per 31. März 2017 sollte dieses Reporting ursprünglich auf alle Banken ausgedehnt werden, hier kommt es aber gemäss Kommunikation der Nationalen Arbeitsgruppe Liquidität vom 7. Dezember 2016 zu Verzögerungen. Die Beobachtungskennzahlen für alle Banken werden frühestens ab dem 3. Quartal 2017 erhoben werden. Bei der Umsetzung soll wiederum das Proportionalitätsprinzip (Erleichterungen für kleine Banken) zum Tragen kommen.
Die Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen erfassen spezifische Daten im Zusammenhang mit Mittelflüssen, Bilanzstruktur und lastenfreien Sicherheiten einer Bank sowie mit bestimmten Marktindikatoren. Sie lassen sich in die folgenden drei Kennziffern unterteilen:
I. Vertragliche Laufzeitinkongruenz (Monitoring Tool I)
Gibt Informationen über die Laufzeiten resp. Fälligkeiten der Out- und Inflows. Die Definition der Gelder richtet sich dabei stark an diejenigen der Mindestliquiditätsquote LCR.II. Finanzierungskonzentrationen (Monitoring Tool II)
Gibt Auskunft über die Grösse resp. Konzentration der Refinanzierungsmittel der Banken. Alle Gegenparteien > 0.5% der Bilanzsumme sind hier anzugeben.III. Verfügbare lastenfreie Aktiva (Monitoring Tool III)
Zeigt auf, wieviel unbelastete (nicht verpfändete) Aktiven innerhalb kurzer Zeit (bis 90 Tage) zu Liquiditätszwecken verfügbar sind.Die Erhebungsfrequenz dieses zusätzlichen Reportings ist vierteljährlich. Die Frist zur Einreichung beträgt 2 Monate, bei der ersten Einreichung hat man 3 Monate Zeit. Die FINMA hat per 28. September 2015 Bearbeitungshinweise für die Datenerhebung der Beobachtungskennzahlen und das Ausfüllen des Excel-Formulars veröffentlicht.
Link: https://www.finma.ch/de/news/2015/08/aktuell-liquiditaetsregulierung-20150818/
Schlussfolgerung:
Die Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen sind rein statistische Werte und von jeglicher Einhaltung einer Quote befreit, ganz im Gegensatz zu den beiden anderen Erhebungsmittel LCR und NSFR. Bis auf weiteres haben diese Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen auch keinen aufsichtsrechtlichen Charakter. Was der Regulator mit diesem Überwachungsinstrument schlussendlich macht und zu welchen Konsequenzen dies führen wird, ist momentan noch nicht absehbar.Sicher ist aber, dass es für die Banken, insbesondere die kleinen Institute, wiederum einen Mehraufwand im Reportingwesen bedeutet. Bereits sind gewisse Anstrengungen mit den IT-Providern im Gange, um hier einen möglichst hohen Automatisierungsgrad zu erreichen.