Neues Qualified Intermediary (QI) Agreement
Das neue QI-Agreement wurde am 30. Dezember 2016 publiziert und tritt für bestehende QI-Banken rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft, sofern die Verlängerung bis spätestens am 31. März 2017 über das neue QI-Online-System beantragt wird.Nachstehend wird auf die wichtigsten Neuerungen eingegangen:
- Der Responsible Officer (RO) muss für ein Kalenderjahr der Zertifizierungsperiode (2015-2017) einen internen oder externen Prüfer mit der Durchführung einer periodischen Prüfung beauftragen. Diese Prüfung gleicht dem alten QI-Audit. Entscheidet sich das Finanzinstitut für das Kalenderjahr 2017, muss die Prüfung bis spätestens Ende 2018 durchgeführt werden. Finanzinstitute, die nicht als Qualified Derivate Dealers (QDD) agieren, nicht Teil eines sogenannten «Consolidated Compliance Program» sind und in jedem Jahr der Zertifizierungsperiode «Reportable Amounts» von jeweils maximal USD 5 Millionen erhalten haben, können eine Befreiung von der periodischen Prüfung beantragen (Waiver). Der Waiver muss bis spätestens am 1. Juli 2018 beantragt werden. Es ist noch unklar, ob hierzu ein separates Formular notwendig sein wird.
- Unabhängig davon, ob ein Waiver erhalten wurde oder nicht, muss der RO eine Zertifizierung abgeben. In Appendix I zum neuen QI-Agreement findet sich eine umfassende Liste mit den Bestätigungen und Informationen, welche im Rahmen der RO-Zertifizierung gegenüber der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) kommuniziert werden müssen. Die erste Zertifizierung hat bis am 31. Dezember 2018 zu erfolgen, sofern sich die Bestätigung auf das Kalenderjahr 2017 bezieht. Hat das Finanzinstitut einen Waiver erhalten, muss die Zertifizierung bis am 1. Juli 2018 erfolgen.
- Weiter verlangt das neue QI-Agreement, dass Rechtsträger seit dem 1. Januar 2017 für die Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen die sogenannten Limitation on Benefits-Bestimmungen bestätigen. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Rechtsträgern mit US-Wertschriften (Eröffnung vor 2017) müssen diese Bestimmungen bis spätestens am 31. Dezember 2018 eingeholt werden.
- Die sogenannten Treaty Statements, welche als Alternative zum IRS-Formular W-8BEN-E der Dokumentation der DBA-Berechtigung von Rechtsträgern dienen («Swiss Solutions»), werden gemäss dem neuen QI-Agreement auch nur noch beschränkt bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach deren Einreichung gültig sein. Finanzinstitute müssen somit die Treaty Statements inskünftig alle drei Jahre erneuern.
- Das neue QIA wird für sechs Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2022, in Kraft sein.