16Jun
Grenzüberschreitende OTC-Derivatgeschäfte mit in der EU ansässigen Kunden
Written by Equilas. Posted in Legal, Compliance & Risk
Bei grenzüberschreitenden OTC-Derivatgeschäften zwischen einem Schweizer Finanzintermediär und seinem in der EU ansässigen Kunden stellt sich die Frage, inwiefern zusätzlich zu den Marktverhaltensregeln nach Schweizer Recht (FinfraG) auch jene nach EU-Recht (EMIR) einzuhalten sind.
Der Einfachheit halber wird folgendes angenommen:
- der Schweizer Finanzintermediär ist als kleine Finanzielle Gegenpartei (Schweizer FC-) klassifiziert und
- der Kunde ist als kleine Nichtfinanzielle Gegenpartei (europäische NFC-) klassifiziert.
Ausgangslage
Für die Schweizer FC- gelten die einschlägigen Bestimmungen nach FinfraG; EMIR – als europäischer Rechtsakt – gelangt nicht direkt zur Anwendung. Für die europäische NFC- gelten hingegen die Pflichten nach EMIR, welche jedoch teilweise nur dann erfüllt werden können, wenn sie die Schweizer FC- bei der Erfüllung unterstützt (sog. beidseitig zu erfüllende Pflichten). Um sich selber EMIR-konform zu verhalten, ist die europäische NFC- deshalb darauf angewiesen, dass die Schweizer FC- die teilweise strengeren Bestimmungen nach EMIR (zusätzlich) einhält.
Für die Schweizer FC- gilt es daher zu prüfen:
- um welche Pflichten es sich im Einzelfall handelt (siehe hierzu die Einzelheiten unten) sowie
- inwiefern sie in der Lage und willens sind, diesen nachzukommen.
Denn unterstützt die Schweizer FC- die europäische NFC- bei der Einhaltung der EMIR-Vorschriften nicht, wird die europäische NFC- keine OTC-Derivatgeschäfte mit der Schweizer FC- abschliessen können. Somit hat auch die Schweizer FC- zusätzlich zu den einschlägigen FinfraG-Bestimmungen faktisch ebenfalls jene nach EMIR einzuhalten (indirekte Auswirkungen der EMIR).
Pflichten
Bei OTC-Derivatgeschäften mit einer europäischen NFC- hat die Schweizer FC- folgende Pflichten aus FinfraG und EMIR zu erfüllen:
- Meldepflicht: Die Schweizer FC- hat die Geschäfte nach FinfraG an ein von der FINMA bewilligtes oder anerkanntes Transaktionsregister zu melden (SIX Trade Repository AG, Zürich oder Regis-TR S.A., Luxemburg).
Auch für die europäische NFC- ist das Geschäft meldepflichtig, jedoch nach den einschlägigen EMIR-Bestimmungen. Um ihre Meldepflicht erfüllen zu können, braucht sie zeitnah Transaktionsdaten von der Schweizer FC-. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die europäische NFC- die Schweizer FC- mit der Erstattung ihrer Meldung unter EMIR beauftragt. In diesem Fall meldet die Schweizer FC- das OTC-Derivatgeschäft zweimal: einmal unter FinfraG und einmal unter EMIR.
- Risikominderung: Die Schweizer FC- ist nach FinfraG zur Minderung des operationellen Risikos und des Gegenparteirisikos in Bezug auf die rechtzeitige Bestätigung der Vertragsbedingungen, Streitbeilegung und Portfoliokompression verpflichtet. Ferner hat sie die europäische NFC- bei der Erfüllung der vierteljährlichen oder jährlichen Portfolioabstimmungspflicht zu unterstützen (z.B. mittels Zustellung von Depotauszügen).
Tags: EMIR, FinfraG