23Jun
Erneuerung des FATCA FFI Agreement
Written by Equilas. Posted in Legal, Compliance & Risk
Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hat mit der
Mitteilung 2017-10 vom 6. Juni 2017 bekannt gegeben, dass das Online Registrierungsportal zu FATCA angepasst wurde und ab sofort für Reporting Model 2 FFI (sog. meldende bzw. rapportierende Finanzinstitute) die Möglichkeit besteht, ihre FFI Agreements bis zum 31. Juli 2017 über das
FATCA Registrierungs-Portal zu
erneuern, damit dieses rückwirkend seit dem 1. Januar 2017 gilt.
Die Erneuerung des FFI Agreements wurde primär als Gelegenheit genutzt, um formelle Korrekturen vorzunehmen. Inhaltlich sind keine signifikanten Änderungen vorgenommen worden. Das neue FFI-Agreement hat rückwirkend auf den 1. Januar 2017 für zwei Jahre Gültigkeit.
Sollte ein meldendes bzw. rapportierendes Finanzinstitut die erforderliche Erneuerung des FFI Agreements nicht innert der Frist bis zum 31. Juli 2017 vornehmen, gilt ihr FFI Agreement per 1. Januar 2017 als beendet und der IRS wird das betroffene Finanzinstitut von der FATCA FFI-Liste der teilnehmenden Finanzinstitute streichen.
Nonreporting IGA FFI (sog. Registered Deemed-Compliant Financial Institution bzw. als FATCA-konform erachtete, registrierte Finanzinstitute mit Lokalkundschaft) haben, wie auch Reporting Model 2 FFI, eine Meldung des IRS mit Betreff «Action Required» erhalten und können über das Online Registrierungsportal bestätigen, dass aufgrund ihres Status keine Erneuerung des FFI Agreements erforderlich ist.
Tags: FATCA, IRS