Einführung «Expected-Credit-Loss Ansatz» in der Schweiz
Gemäss dem Papier «hängige Vorhaben» der FINMA vom 17. August 2017 sollen Wertberichtigungen für Ausfallrisiken im Bankenbereich neu auf der Basis von erwarteten Verlusten (Expected Loss) erfolgen. Bei der Umsetzung dieser Neuerung soll der Proportionalität grösstmögliche Beachtung geschenkt werden. Die Regelung erfolgt im Rahmen einer neu zu schaffenden FINMA-Rechnungslegungsverordnung. In diesem Rahmen sollen auch Teile des Rundschreibens «Rechnungslegung Banken» in der Verordnung geregelt werden. Die Vernehmlassung ist für das 2. Quartal 2018 geplant.Treiber dieser neuen Regelung sind die internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung. Zukünftig soll mit der Bildung von Wertberichtigungen nicht mehr gewartet werden bis ein entsprechen-des Verlustereignis eintritt. Der Blick soll sich vermehrt in die Zukunft richten. Sowohl IFRS als auch US GAAP beinhalten neu Standards, welche die Bildung von Wertberichtigungen auf der Basis von erwarteten Verlusten und damit unter Berücksichtigung künftiger Erwartungen vorsehen (EV-Ansatz). Die Entwicklungen zu einem EV-Ansatz wurden explizit auch durch Gremien wie G-20, FSB und Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stark unterstützt.
Die FINMA schlägt deshalb eine differenzierte und den Schweizer Verhältnissen angepasste Vorgehensweise bei der Einführung eines EV-Ansatzes vor. Die Grundzüge des Ansatzes wurden mehrfach in der Arbeitsgruppe «Expected Loss» diskutiert und entsprechend verfeinert. Zudem hat die FINMA seit der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung vom April 2017 den Ansatz nochmals weiterentwickelt, um den Anliegen der Banken bestmöglich entgegenzukommen und dem Proportionalitätsprinzip grösstmögliche Beachtung zu schenken. Die FINMA plant entsprechend einen differenzierten EV-Ansatz einzuführen. Für Banken der Aufsichtskategorie 3 soll dies ein einfacher, nicht modellbasierter EV-Ansatz sein, welcher alle wesentlichen Bestände der betroffenen Forderungen und Ausserbilanzgeschäfte berücksichtigt. Für Banken der Aufsichtskategorien 4 und 5 soll ein vereinfachter Ansatz aufbauend auf den geltenden Vorschriften zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken zum Zuge kommen. Wie dieser vereinfachte Ansatz genau aussieht, ist noch nicht bekannt.
Schlussfolgerung: Im Hinblick auf die kommenden zu erwartenden Änderungen aus dem Expected-Credit-Loss Ansatz führt dies selbst bei Anwendung eines vereinfachten Ansatzes wiederum zu Änderungen und Systemanpassungen in der häufig sehr einfachen Kreditstruktur der kleinen Institute. Aufgrund der Risikostruktur und der guten bis sehr guten Kapitalbasis der kleinen Institute lässt sich dieser Aufwand nur schwer rechtfertigen. Zudem kann man die Kreditausfälle der letzten Jahre bei den Regionalbanken als sehr gering einschätzen, womit bei vielen Instituten auch eine entscheidende Erfahrungsgrundlage für den Expected—Credit-Loss Ansatz fehlt. Ob mit dieser geplanten Änderung die Kreditrisiken besser eingeschätzt werden können als dies heute der Fall ist, wird die Zukunft zeigen. Link
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