FINMA Rundschreiben 2015/3 «Leverage Ratio» – Hinweise zur Überarbeitung
Nach der am 22. November 2017 vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der Verordnung vom 1. Juni 2012 über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) haben alle Institute ab 1. Januar 2018 eine Leverage Ratio von mindestens 3% einzuhalten. Zur Bestimmung der Leverage Ratio sind Positionen in Derivaten aktuell mit der sogenannten Marktwertmethode zu berechnen. Die risikogewichteten Eigenmittelanforderungen für Derivate können seit 1. Januar 2017 alternativ auch mit dem Standardansatz (SA-CCR) berechnet werden.
Die FINMA sieht eine geringfügige Anpassung ihres Rundschreibens 2015/3 «Leverage Ratio» in den Randziffern 51.1. und 51.2 inkl. neuem Anhang vor, damit die Institute auch für die Berechnung ihrer Leverage Ratio optional den neuen SA-CCR anstelle der aus den 1990er Jahren stammenden Marktwertmethode verwenden können. Dazu hat die FINMA am 22. Dezember 2017 eine Anhörung eröffnet, welche bis am 15. Februar 2018 dauerte.
Schlussfolgerung:
Das überarbeitete Rundschreiben ist einer nötigen Aktualisierung unterzogen worden, dies aufgrund der Implementierung der neuen Normen für die Kreditrisiken von Banken aus dem Rundschreiben 17/7. Sofern eine Bank nicht auf die neuen SA-CCR Bestimmungen wechselt, ändert sich dadurch vorerst nichts. Erst mit der Umstellung auf SA-CCR (Übergangsfrist bis 31.12.2019) wird die Berechnungsweise für Derivatpositionen im Eigenmittelausweis geändert und dadurch auch die Berechnungsweise des Gesamtengagements für die LERA (Leverage Ratio). Materiell wird das Erfordernis von 3% bei kleinen Banken erfahrungsgemäss mit hoher Marge eingehalten. Die Umstellung auf SA-CCR wird für klassische Retailbanken in den meisten Fällen keine wesentliche Veränderung der Leverage Ratio mit sich bringen.
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