Indirekte Kontrolle der Finanzintermediäre bei der Einhaltung der Transparenzvorschriften geplant
Der Bundesrat hat am 17. Januar 2018 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) eröffnet. Das Global Forum sorgt dafür, dass die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in einheitlicher Weise umgesetzt werden. Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht und Empfehlungen abgegeben, welche der Bundesrat mit der vorliegenden Vorlage umsetzen will.
Zwar wird die Vorlage primär von steuerrechtlichen Aspekten getrieben, jedoch wird bei genauerer Betrachtung deutlich, dass die Vorlage massgebende Auswirkungen auf die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen durch Finanzintermediäre haben wird. Die zweite Empfehlung des Global Forums verlangt, dass die Schweiz eine wirksame Aufsicht über Aktiengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften sicherzustellen hat. Hierzu sieht die Massnahme insbesondere nachfolgendes vor:
- Strafbestimmungen bei der Verletzung der Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich Berechtigten (sog. Kontrollinhaber) auf Gesellschafterebene sowie Strafbestimmungen bei der Verletzung der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses über die wirtschaftlich Berechtigten auf Gesellschaftsebene (sog. Verzeichnis über die Kontrollinhaber)
- Pflicht der Gesellschaften, über ein Konto bei einer schweizerischen Bank zu verfügen, damit sie in den Anwendungsbereich der Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung (Pflicht des Finanzintermediärs zur Identifizierung und Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten bzw. Kontrollinhaber bei Gesellschaften) fallen.
- Recht von Behörden und Finanzintermediären in das Verzeichnis über die Kontrollinhaber Einsicht zu nehmen.
Die vorgeschlagenen neuen Gesetzesbestimmungen sehen somit vor, dass ein Finanzintermediär eine indirekte Kontrolle über die Einhaltung der vom Global Forum geforderten Transparenzvorschriften bei Gesellschaften auszuüben hat. Bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung mit einem Finanzintermediär, was zukünftig Pflicht werden soll, hat der Finanzintermediär gemäss Erläuterungsbericht «eine indirekte Kontrolle über das durch die Gesellschaft zu führende Verzeichnis auszuüben, indem er prüft, ob die nach den Regeln zur Geldwäschereibekämpfung erhobenen Informationen mit den Informationen im Verzeichnis [über die Kontrollinhaber] übereinstimmen». Würde das Einsichtsrecht dem Finanzintermediär durch die Gesellschaft verweigert werden, so sieht der Erläuterungsbericht vor, dass die Geschäftsbeziehung durch den Finanzintermediär nicht einzugehen bzw. aufzulösen ist.
Die Gesetzesvorlage würde zu einer indirekten Kontrolle der Finanzintermediäre über die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen ihrer Geschäftskunden führen, was äusserst fragwürdig ist. Letztendlich ist es die Aufgabe der Behörden und nicht von Privaten und der Wirtschaft, die Einhaltung des Rechts zu prüfen und Gesetzesbestimmungen durchzusetzen. Die Finanzindustrie wird durch die geplanten Änderungen einmal mehr verpflichtet, behördliche Aufgaben wahrzunehmen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert noch bis am 24. April 2018 und es bleibt abzuwarten, wie die geplante Gesetzesvorlage letztendlich durch den Gesetzgeber verabschiedet wird.
Tags: Finanzintermediär, Global Forum, Kontrollinhaber, Transparenzvorschriften