Liquiditätsregulierung: Erhebung von Beobachtungskennzahlen ab 31.03.2018
Der Liquiditätsteil des Reformpakets des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht («Basel III») sieht die Einführung von quantitativen, sich ergänzenden Mindeststandards sowie von qualitativen Anforderungen vor.
Da ist einerseits die Mindestliquiditätsquote («Liquidity Coverage Ratio», LCR) nach Artikel 12 bis 17f der Liquiditätsverordnung (LiqV) und nach dem überarbeiteten Rundschreiben 2015/2, welche sicherstellt, dass ein Institut in einer Stresssituation aussergewöhnlich hohe Liquiditätsabflüsse über einen Zeithorizont von 30 Tagen auffangen kann. Zum anderen bezweckt eine auf die Bilanzstruktur ausgelegte Refinanzierungsquote («Net Stable Funding Ratio», NSFR), dass ein Institut seine Bilanzaktiven unter Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Fristigkeiten nachhaltig refinanziert.
Das dritte Element, die Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen, erfassen spezifische Daten im Zusammenhang mit Mittelflüssen, Bilanzstruktur und lastenfreien Sicherheiten einer Bank sowie mit bestimmten Marktindikatoren.
Das Rundschreiben 2015/2 ist aufgrund der Änderungen in der LiqV gegen Ende 2017 überarbeitet worden. Obschon die Berichterstattung zu den erweiterten Beobachtungskennzahlen gemäss Randziffer 1 noch nicht Teil des Rundschreibens ist, wird das Formular LMT bereits ab 31.03.2018 erhoben. Ganz im Sinne des Proportionalitätsprinzips wird für die kleineren und mittleren Banken der Aufsichtskategorien 3 bis 5 (nicht wie üblich Kategorien 4 und 5!) das Formular LMT_GO erhoben, welches gewisse Erleichterungen vorsieht und nur quartalsweise und innert einer Frist von 60 Tagen einzureichen ist, anstatt monatlich und innert 30 Tagen. Die Formulare sind analog dem Eigenmittelausweis nur auf Englisch verfügbar. Sie lassen sich für Banken der Aufsichtskategorien 3 bis 5 in die folgenden drei Bereiche unterteilen:
Vertragliche Laufzeitinkongruenz (LMTO01)
Gibt Informationen über die Laufzeiten resp. Fälligkeiten der Out- und Inflows. Die Definition der Gelder richtet sich dabei stark an diejenigen der Mindestliquiditätsquote LCR.
Finanzierungskonzentration (LMTO02)
Gibt Auskunft über die Grösse resp. Konzentration der Refinanzierungsmittel der Banken. Alle Gegenparteien > 0.5% der Bilanzsumme sind hier anzugeben.
Verfügbare lastenfreie Aktiva (LMTO03)
Zeigt auf, wie viel unbelastete (nicht verpfändete) Aktiven zu Liquiditätszwecken verfügbar sind.
Schlussfolgerung:
Die Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen sind rein statistische Werte und von jeglicher Einhaltung einer Quote befreit, ganz im Gegensatz zu den beiden anderen Erhebungsmittel LCR und NSFR. Bis auf weiteres haben diese Liquiditäts-Beobachtungskennzahlen auch keinen aufsichtsrechtlichen Charakter. Was der Regulator mit diesem Überwachungsinstrument schlussendlich macht und zu welchen Konsequenzen dies führen wird, ist momentan noch nicht absehbar.
Sicher ist aber, dass es für die Banken, insbesondere die kleinen Institute, zu einem unverhältnismässigen Mehraufwand führt. Für eine korrekte Ablieferung der Meldeformulare sind viele manuelle Eingriffe nötig. Abstimmungen und Querchecks mit Bilanz sowie anderen SNB-Statistiken wie LCR sind sinnvoll und empfehlenswert. Damit können fehlerhafte Inputs aus den Umsystemen wie Focus, FiRe, usw. lokalisiert und für die nächste Verarbeitung direkt im Umsystem korrigiert werden.
Tags: Aufsichtskategorie, LCR, Liquiditätsverordnung, LiqV, NSFR