Die neue Finanzmarktarchitektur per 2020
Am 15. Juni 2018 haben der Ständerat und der Nationalrat die Gesetzesvorlage für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie für das Finanzinstitutsgesetzt (FINIG) verabschiedet. Damit werden die letzten Bausteine in die neue Finanzmarktarchitektur eingefügt.
Neben dem FIDLEG und dem FINIG umfasst der Umbau des Finanzmarktrechts das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) sowie das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), welche im Jahre 2016 bzw. 2009 in Kraft getreten sind. Teilabbrüche des Banken-, Börsen- und Kollektivanlagengesetzes werden die voraussichtliche Folge dieser Neubauten im Finanzmarktrecht sein.
Sofern die Referendumsfrist für das FIDLEG und FINIG per 4. Oktober 2018 ungenutzt verstreicht, wird der Bundesrat voraussichtlich im Oktober 2018 die Vernehmlassung für die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) und die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) eröffnen, welche bis Anfang 2019 andauert. Gemäss der Publikation auf der Internetseite des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) ist mit einer Inkraftsetzung des FIDLEG und des FINIG inkl. der dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2020 zu rechnen.
Mit der Einführung von FIDLEG werden per Anfang 2020 die aktuelle Praxis des Bundesgerichts sowie die neuen Regeln bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen in einem neuen Gesetz aufsichtsrechtlich verankert. Finanzintermediäre haben nicht nur ihre internen Bestimmungen und Prozesse auf FIDLEG anzupassen, sondern es bedarf grundlegende Überlegungen, welche Strategie in Zukunft verfolgt werden soll, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, die Risiken zu minimieren und das Anlagegeschäft weiterhin gewinnbringend zu betreiben. In Bezug auf ein FIDLEG-konformes Finanzdienstleistungsgeschäft empfiehlt es sich, die Umsetzungsarbeiten voranzutreiben und im Verlauf des Jahres 2019 abzuschliessen, um für die neuen Herausforderungen rechtzeitig gerüstet zu sein. Neben der Anpassung der internen Prozesse, Reglemente und Weisungen bedarf es insbesondere einer fachgerechten Ausbildung der Mitarbeitenden sowie FIDLEG-konformer Vertragsgrundlagen mit den Kunden. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie mit bestehenden Kundenbeziehungen umzugehen ist, falls deren Beratung oder Vermögensverwaltung bis anhin nicht den Anforderungen von FIDLEG entsprochen haben und wie diese mit der Einführung von FIDLEG zu bereinigen sind.
Bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, der Implementierung der erforderlichen Prozesse, internen Bestimmungen und vertraglichen Grundlagen sowie bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden stehen Ihnen die Fachspezialisten der Equilas AG gerne zur Verfügung.