Umsetzung Kleinbankenregime
Die FINMA will die Risikoorientierung und die Proportionalität ihrer Aufsicht verstärken. Dazu hat sie seit Mitte 2018 eine Pilotphase gestartet, in der Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5, welche überdurchschnittlich kapitalisiert und mit hoher Liquidität ausgestattet sind, von einer reduzierten Komplexität für spezifisch ausgewählte aufsichtsrechtliche Themen profitieren können. Ebenfalls in diesem Rahmen ist für solche Institute eine geringere aufsichtsrechtliche Intervention durch die Prüfgesellschaften realisiert worden. Das entsprechende Rundschreiben wurde teilrevidiert und ist seit 1.1.2019 in Kraft. Diese beiden Massnahmen sollen zu einer Fokussierung der Aufsicht auf die wesentlichen Risiken in der Branche führen und die kleinen Institute regulatorisch entlasten.
Gemäss aktuellem Stand sind Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5, welche kumulativ eine ver-einfachte Leverage Ratio von > 8% und eine LCR-Quote von > 120% im Jahresdurchschnitt aufwei-sen, teilnahmeberechtigt für dieses künftige Kleinbankenregime. Es sind folgende Erleichterungen vorgesehen:
- Offenlegung – beschränkt sich nur auf die Tabelle KM1 gemäss Rundschreiben 2016/01
- Eigenmittel – auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiven wird vollständig verzichtet. Vereinfachungen im Eigenmittelausweis inkl. Berechnung der Leverage Ratio (nur noch vereinfachte Leverage Ratio)
- Net Stable Funding Ratio (NSFR) – auf die Berechnung des NSFR wird vollständig verzichtet
- Kapital- und Liquiditätsplanung – Kapitalplanung hat nur für die vereinfachte Leverage Ratio zu erfolgen. Die Anforderungen in der Liquiditätsplanung werden ebenfalls reduziert
- Outsourcing – für das Risikomanagement soll weitgehend auf die Berichterstattung (ISAE 3402) abgestellt werden können
- Operationelle Risiken – kein IT-Risikomanagement-Konzept und Reduktion beim Umgang mit elektronischen Kundendaten (CID) auf die Grundprinzipien (systematische Identifikation, Begrenzung und Überwachung durch den Verwaltungsrat)
- Corporate Governance – Risikobeurteilung durch die interne Revision hat nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei Jahre zu erfolgen, sofern sich das Risikoprofil des Instituts nicht massgeblich verändert
- Risikoverteilungsvorschriften – nebst dem Proportionalitätsprinzip für alle Banken der Kategorien 4 und 5 ist zudem geplant, dass Banken des Kleinbankenregimes die Möglichkeit haben, statt des Standardansatzes für die Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten weiterhin die Marktwertmethode zuzulassen
Schlussfolgerung:
Die FINMA ist sehr bemüht, den kleinen und risikoarmen Instituten gewisse Erleichterungen zu gewähren. Dies, weil die Regulierungen seit der Finanzkrise vor zehn Jahren stark zugenommen und insbesondere die kleinen Institute proportional gesehen am stärksten darunter gelitten haben. Das Kleinbankenregime ist sehr zu begrüssen, es stellt sich nur die Frage, warum dies erst jetzt zum Thema wird und nicht gleich von Anfang umgesetzt werden konnte. Die Risikolage dieser Institute hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert.
Tags: Corporate Governance, Eigenmittel, FINMA, Kleinbankenregime, LCR, Liquidität, NSFR, Offenlegung, Outsourcing, Risiken