Offenlegung Zinsrisiken
Nachdem das Datum des Inkrafttretens der Offenlegungsvorschriften gemäss FINMA-RS 2016/1 kritisiert worden war (s. Anhörungsbericht «Basel III: Revision von Rundschreiben zu Zins- und Kreditrisiken, Eigenmitteln und zugehörigen Puffern sowie Offenlegung»), hat die FINMA den Banken eine Verlängerung der Frist für die Offenlegung der Zinsrisiken gewährt. Statt einer Offenlegung per 31.12.2018 können die im FINMA-RS 2016/1 erwähnten Tabellen zu den Zinsrisiken als ausserordentliche Offenlegung per Stichtag 30.06.2019 veröffentlicht werden. Diejenigen Institute, welche von dieser Fristverlängerung Gebrauch machen, müssen somit die folgenden Tabellen erstmals per 30.06.2019 veröffentlichen:-
- IRRBBA Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs
- IRRBBA1 Quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung
- IRRBB1 Quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag
Tags: Corporate Governance, Eigenmittel, FINMA, Kleinbankenregime, LCR, Liquidität, NSFR, Offenlegung, Outsourcing