Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA und neue VSB 20
Per 1. Januar 2020 wird die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) sowie die neue Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) in Kraft treten. Die regulatorischen Änderungen stellen Finanzintermediäre vor zahlreiche neue Regelungen wie die Abklärungspflichten bei Sitzgesellschaften, neue (zwingende) Kriterien bei Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen mit erhöhten Risiken (GmeR bzw. TmeR), Risikoanalyse betreffend relevante GmeR-Kriterien unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit, neue Schwellenwerte bei Kassageschäften und verkürzte Fristen bei der Erfüllung der Dokumentationsfristen, um nur einige Neuerungen zu nennen.
Zusätzlich befindet sich das Geldwäschereigesetz in Revision und die dazugehörige Botschaft wird noch in diesem Jahr erwartet. Mit einem Inkrafttreten des revidierten Geldwäschereigesetzes ist jedoch nicht vor Anfang 2021 zu rechnen.
Um die bevorstehenden Herausforderungen meistern zu können, bedarf es der Anpassung der internen Prozesse, Weisungen und Reglemente, neuer Prüfungen durch die Geldwäschereifachstelle und/oder Compliance sowie die Schulung der Mitarbeitenden, welche die Finanzintermediäre zu bewältigen haben.
Die Equilas AG unterstützt Finanzintermediäre mittels Projektumsetzung bei den Finanzintermediären vor Ort, mit Musterweisungen/-reglementen, Schulung der Mitarbeitenden mittels e-Learnings oder Frontschulungen. Zusätzlich bieten wir Fachausbildungen für Personen, welche die Einhaltung der Pflichten aus der VSB 20 sowie die revidierte GwV-FINMA kontrollieren und gewährleisten müssen (insbesondere Geldwäschereifachstellen und Compliance Officer) sowie Personen, welche ihr Wissen im Bereich Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vertiefen möchten (Fachkurs VSB 20 und teilrevidierte GwV-FINMA: Umsetzung in der Praxis).
Tags: Abklärungspflichten, Compliance, FINMA, Geldwächereigesetz, Geldwäschereiverordnung, GWG, GwV, Terrorismusfinanzierung, VSB20