Whistleblowing
Das Parlament hat in der Sommersession 2019 den Vorschlag des Bundesrats für eine gesetzliche Verankerung zum Schutz von «Whistleblower» verworfen. Obwohl das Bedürfnis zum Schutz von «Whistleblower» erkannt wurde und mittlerweile zahlreiche andere Länder diesbezügliche Vorschriften vorsehen, war das Gesetzespaket des Bundesrats für die eidgenössischen Räte zu kompliziert.
Auch wenn der Schutz von «Whistleblower» vorläufig nicht gesetzlich geregelt wird, besteht bereits heute eine höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundesgericht, wonach Arbeitnehmer Unregelmässigkeiten an die Öffentlichkeit tragen können, ohne Verurteilung wegen Verletzung von Amts-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen befürchten zu müssen.
- Zunächst hat sich der Whistleblower an die organisations- bzw. amtsinterne Compliance-Stelle zu wenden (ausser dies ist aufgrund der konkreten Umstände aussichtslos)
- Kann keine interne Meldung erfolgen oder ist diese aussichtslos, hat der Whistleblower die Aufsichtsbehörden zu kontaktieren
- Nur wenn dieses Vorgehen nicht erfolgreich ist, kann sich der Whistleblower auf den Rechtsfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen berufen und sich den Gang an die Medien erlauben
Zum Schutz der Reputation des Unternehmens sowie dem Interesse, dass Unregelmässigkeiten innerhalb des Geschäftsbetriebs erkannt und behoben werden, empfiehlt es sich für Arbeitgeber zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer wie und an welche Stelle solche Feststellungen melden können. Zudem können sich klare interne Prozesse zur Erkennung von Verstössen bei der Bemessung von Sanktionen mildernd auswirken. Da in der Praxis Arbeitnehmer Verstösse oft nur melden, wenn ihre Anonymität gewahrt bleibt, kann es sich zudem empfehlen eine entsprechende unabhängige Whistleblowing-Stelle einzurichten.
Die Equilas AG bietet interessierten Unternehmen eine unkomplizierte und kostengünstige Lösung als Whistleblowing-Stelle.
Tags: Anonymität, Berufsgeheimniss, Compliance, Datenschutz, Medienöffentlichkeit, Missbrach, Missstände, Schutz, Whistleblowing