Senkung Schwellenwert für Meldepflicht offener Stellen per 1. Januar 2020
Nachdem das Schweizer Stimmvolk im Februar 2014 die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen hat, wurde als Teil der Umsetzung die Meldepflicht offener Stellen von Berufsarten mit höherer Arbeitslosigkeit an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) per 1. Juli 2018 eingeführt. Über den detaillierten Ablauf haben wir in unserem Newsletter vom 15. Juni 2018 (News) berichtet.
In einem ersten Schritt wurde der Schwellenwert der schweizweiten Arbeitslosenquote der betroffenen Berufsarten auf 8% gesetzt. Zwar liegt die Arbeitslosenquote typischer Berufsarten aus der Finanzbranche normalerweise unter dieser Grenze, dennoch sind unter den betroffenen Berufsarten auch solche dabei, die viele Unternehmen aus fast allen Branchen bei sich beschäftigen. Als Beispiele sind hier insbesondere Empfangspersonal, Marketingfachleute, PR-Fachleute und Telefonisten zu nennen.
Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5% gesenkt, was eine Ausweitung der betroffenen Berufsarten zur Folge haben wird. Welche Berufsarten hinzukommen werden, wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2019 veröffentlicht. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich auf http://arbeit.swiss zu informieren und jeweils zu überprüfen, ob eine zu besetzende Stelle von einer meldepflichtigen Berufsart betroffen sein könnte.
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