Start Kleinbankenregime
Nach Beendigung der Pilotphase per 31.12.2019 haben sich im Januar 2020 gemäss Angaben der FINMA 70 Banken für das Kleinbankenregime angemeldet. Die für das Kleinbankenregime definierten Eintrittskriterien wurden von 64 Banken erfüllt. Diese Institute wurden von der FINMA rückwirkend per 01.01.2020 für die Teilnahme am Kleinbankenregime zugelassen.
Der Antrag für die Teilnahme am Kleinbankenregime war nicht auf den Januar 2020 limitiert, sondern kann unter Einhaltung der nachfolgenden Eintrittskriterien jederzeit erfolgen:
- Institute der Kategorien 4 oder 5
- Vereinfachte Leverage Ratio von mindestens 8%
- Durchschnittliche Liquiditätsquote von mindestens 110% (LCR der letzten 12 Monate)
- Refinanzierungsgrad von mindestens 100%
- Keine eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Massnahmen oder laufende Verfahren nach Art. 30 FINMAG oder noch laufende Massnahmen daraus in einem Conduct-Bereich
- Keine unangemessen hohen Zinsrisiken oder Mängel im Zinsrisikomanagement
Diejenigen Institute, welche bereits im Kleinbankenregime zugelassen sind, profitieren fortan von den nachfolgenden Erleichterungen:
- Wegfall der Anforderungen an die Qualität und Quantität der erforderlichen Eigenmittel inklusive Wegfall der Berechnung der Risk Weighted Assets (RWA) sowie Wegfall der Eigenmittelpuffer und sektoriellen antizyklischen Puffer (AZP).
- Verzicht auf Berechnung und Einhaltung der NSFR (Liquidität).
- Qualitative Erleichterung im FINMA-Rundschreiben
- Wegfall spezifischer Vorgaben zum Umgang mit elektronischen Kundendaten
- Reduzierte Offenlegungspflichten
- Reduzierte Anforderungen an die Aufgaben der Risikokontrolle
- Tiefere Kadenz der umfassenden Risikobeurteilung durch die interne Revision
- Wegfall spezifischer Vorgaben im Bereich Outsourcing
Schlussfolgerung:
Viele der Institute in den Kategorien 4 und 5 hatten bereits vor den ersten Überlegungen für die Lancierung des Kleinbankenregimes eine gute Liquidität und eine solide Kapitalbasis. Sie zählen damit bereits seit längerem zu den «besonders liquiden und gut kapitalisierten Banken». Als Gegenleistung dafür, sollten solche Institute von aufsichtsrechtlichen Erleichterungen profitieren dürfen. Dies war eine der Grundüberlegungen für die Gründung des Kleinbankenregimes. Dass die FINMA mit der Lancierung des Kleinbankenregimes ins Schwarze getroffen hat, wird durch die hohe Anzahl an Teilnehmern untermauert.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund ums Meldewesen zur Verfügung. Unabhängig davon, ob ihr Institut bereits am Kleinbankenregime teilnimmt, die Teilnahme plant oder auf die Teilnahme verzichtet. Dadurch, dass wir sowohl Teilnehmer, als auch Nicht-Teilnehmer des Kleinbankenregimes im Rechnungswesen betreuen, konnten wir Erfahrungen mit beiden Seiten machen und kennen die Vor- und Nachteile aus erster Hand.
Tags: FINMA, Kleinbankenregime, Risk Weighted Assets, RWA