Statusupdate zu den neuen aufsichtsrechtlichen Akteuren auf dem Schweizer Finanzmarkt
Mit Inkrafttreten des neuen Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) Anfang Jahr wurde eine neue Aufsichtsarchitektur geschaffen. Gleichzeitig wurden neue Akteure aufsichtsrechtlicher Natur gesetzlich verankert. Der vorliegende Beitrag dient der Übersicht dieser aufsichtsrechtlichen Akteure auf dem Schweizer Finanzmarkt und einem entsprechenden Statusupdate.
Aufsichtsorganisationen für Vermögensverwalter und Trustees Neu müssen Vermögensverwalter und Trustees von der FINMA bewilligt werden. Die laufende Überwachung wird jedoch nicht von der FINMA, sondern von den neu geschaffenen Aufsichtsorganisationen wahrgenommen, welche ebenfalls einer Bewilligung der FINMA bedürfen. Für OSFIN Organisation de surveillance financière, OSIF und SO-FIT Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees en formation liegt momentan eine entsprechende Bewilligung als Aufsichtsorganisation vor. Bis zum 31. Dezember 2022 müssen Vermögensverwalter und Trustees bei der FINMA eine Bewilligung beantragen und nachweisen, dass sie an einer Aufsichtsorganisation angeschlossen sind.
Registrierungsstellen für Kundenberater bei nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern Kundenberater von Finanzdienstleistern, welche keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen, haben sich in ein Beraterregister einzutragen. Derzeit hat die FINMA BX Swiss AG und Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) als Registrierungsstellen zugelassen. Mit der Zulassung der ersten Registrierungsstelle per 20. Juli 2020 begann die sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen: Betroffene Kundenberater müssen bis zum 19. Januar 2021 ein Gesuch um Eintragung in einem Beraterregister einreichen.
Ombudsstelle für alle Finanzdienstleister Mit dem FIDLEG besteht für alle Finanzdienstleister, welche ihre Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, die Pflicht zum Anschluss an eine Ombudsstelle. Stand heute hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) folgende Ombudsstellen anerkannt: Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman, Verein «Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)», Verein «Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)», Stiftung «OFS Ombud Finance Switzerland», Financial Services Ombudsman (FINSOM), Swiss Chambers’ Arbitration Institution (SCAI) und Terraxis SA. Die Anschlussberechtigung und Anschlussbedingungen richten sich nach den Reglementen der einzelnen Ombudsstellen. Die erste Anerkennung durch das EFD erfolgte per 24. Juni 2020. Gemäss dem FIDLEG müssen sich Finanzdienstleister innerhalb von sechs Monaten seit der Anerkennung der Ombudsstelle einer solchen anschliessen. Der Anschluss hat folglich bis spätestens am 24. Dezember 2020 zu erfolgen.
Equilas AG unterstützt Sie gerne hinsichtlich der neuen Bewilligungs-, Anschluss- und Registrierungspflichten und bietet zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmodule zu den Verhaltensregeln unter FIDLEG an.
Tags: Aufsichtsorga-nisation, Beraterregister, Bewilligung, EFD, FIDLEG, Finanzdepartement, Finanzdienstleister, FINIG, FINMA, Kundenberater, Ombudsstelle, Registrierungspflicht, Registrierungsstelle