Aus- und Weiterbildungspflichten gemäss FIDLEG
Gemäss Art. 22 Abs. 1 FIDLEG haben Banken, Vermögensverwalter, Anlageberater und andere Finanzdienstleister sicherzustellen, dass alle ihre Mitarbeitenden über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Diese Bestimmung ist spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2021 einzuhalten. Damit die Mitarbeitenden Finanzdienstleistungen stets FIDLEG-konform erbringen, bedarf es neben einer erstmaligen Ausbildung zusätzlich einer wiederkehrenden Weiterbildung.
Die relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten – und somit auch der Inhalt der Aus- und Weiterbildung – messen sich an den spezifischen Aufgaben der Mitarbeitenden. Dabei ist es zentral, dass die Mitarbeitenden ihre Rolle genau kennen. So benötigen Mitarbeitende für die Verwaltung individueller Portfolios andere Kenntnisse als Mitarbeitende, die sich ausschliesslich mit der Kundenbetreuung befassen. Wer Finanzinstrumente empfiehlt, muss weiter über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um die Bedürfnisse und Verhältnisse der Kunden richtig einzuordnen und die Eigenschaften von Finanzinstrumenten mit diesen Merkmalen in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang wird zwischen Kenntnissen über die Verhaltensregeln des FIDLEG und Fachwissen über Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumente unterschieden. Ergänzend sind im Rahmen der Aus- und Weiterbildung allfällige institutsinterne Bestimmungen sowie Abläufe und Kontrollen zu vermitteln.
Das FIDLEG ist ein Aufsichtsgesetz, dessen Einhaltung unter anderem die aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft regelmässig prüft. Der Finanzdienstleister muss folglich nachweisen können, welche Mitarbeitenden er im Anlagegeschäft in welchen Bereichen einsetzt und wie er diese hinsichtlich der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten aus- und regelmässig weiterbildet. Das Schulungskonzept und die effektiv getroffenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen sind revisionstauglich zu dokumentieren.
Die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden erfordern einen nicht zu unterschätzenden organisatorischen und personellen Aufwand. Finanzdienstleister sind daher gut beraten, sich zeitnah im Rahmen der FIDLEG-Umsetzung mit der Frage der Mitarbeiterschulung auseinanderzusetzen.
Equilas AG unterstützt Ihr Institut gerne bei der Erarbeitung Ihres internen Schulungskonzepts sowie bei der Durchführung der notwendigen Aus- und Weiterbildungen. Zu diesem Zweck stellt Equilas AG neben akkreditierten Fachkursen (zentral oder online) oder Inhouse Seminaren bei Ihnen vor Ort auch akkreditierte e-Learning Module für die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse über die Verhaltensregeln hinsichtlich der verschiedenen Finanzdienstleistungen zur Verfügung.
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