Revision FINMA Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken»
Der Bundesrat hat am 11. September 2020 die Änderungen der Liquiditätsverordnung (LiqV) beschlossen. Diese tritt gemeinsam mit dem teilrevidierten FINMA-Rundschreiben 2015/2 zu den Liquiditätsrisiken von Banken per 1. Juli 2021 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der geänderten Liquiditätsverordnung (LiqV) wird die Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) eingeführt. Die NSFR will eine langfristig stabile Finanzierung gewährleisten und gilt künftig neben der LCR als zweite quantitative Mindestanforderung. Aus diesem Grund ist auch der Erfüllungsgrad von 100% dauernd einzuhalten. Die Banken der Kategorien 4 und 5 reichen die NSFR halbjährlich ein, nicht systemrelevante Banken vierteljährlich. Banken, welche im Kleinbankenregime zugelassen sind, können auf die Einreichung verzichten.
Gleichzeitig erfolgte durch die FINMA eine Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2015/2 zu den Liquiditätsrisiken von Banken. Die wesentlichen Anpassungen wurden in zwei Bereichen vorgenommen. Diese betreffen die technischen Ausführungsbestimmungen und Konkretisierungen zu den neuen Anforderungen an die NSFR gemäss Art. 17f-17s LiqV. sowie Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen in bestimmten Bereichen der qualitativen Anforderungen und an die LCR.
Die Anpassungen im Bereich der Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) können auf nachfolgende drei Bereiche zusammengefasst werden:
- Allgemeine Anpassungen der Berechnungsbestimmungen (Faktoren) für die Passivseite (Available Stable Funding, ASF) sowie die Aktivseite und für Ausserbilanzpositionen (Required Stable Funding, RSF)
- Präzisierung für die Berücksichtigung von Wertberichtigungen
- Behandlung von voneinander abhängigen Verbindlichkeiten und Forderungen
Änderungen im Zusammenhang mit der Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) betreffen bei den Mittelzuflüssen unter anderem die Handhabung von nicht explizit gewährten Kontoüberzügen sowie die Behandlung von Einlagen bei der SIX. Bei der Berechnung der Mittelabflüsse gibt es Anpassungen in den Bereichen der operativen Einlagen, der operativen Kosten und zum Netting von Fremdwährungsderivaten sowie Zahlungen aus noch nicht abgewickelten Wertschriftentransaktionen.
Weiter müssen die Banken der Kategorien 4 und 5 ausschliesslich die LCR als Stressszenario berücksichtigen.
Schlussfolgerung
Das überarbeitete Rundschreiben ist einer nötigen Aktualisierung unterzogen worden, dies aufgrund der Einführung der Finanzierungsquote und aufgrund der Erfahrungen aus der LCR und aus NSFR-Erhebungen.
Die Änderungen im FINMA-RS 15/2 «Liquiditätsrisiken – Banken» führen zu einer Überarbeitung des entsprechenden Reglements. Das Reglement muss insbesondere auch in Einklang mit dem neuen Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gebracht werden.