Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Mit dem per 1. Juli 2021 in Kraft getretenen teilrevidierten FINMA-Rundschreiben 2015/2 Liquiditätsrisiken – Banken sowie der angepassten und zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Liquiditätsverordnung (LiqV), wurde für Banken die Finanzierungsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) für Banken eingeführt.
Banken der FINMA-Aufsichtskategorien 4 und 5 müssen die NSFR halbjährlich einreichen. Davon ausgenommen sind Banken, welche im Kleinbankenregime zugelassen sind. Banken der FINMA-Aufsichtskategorie 3 sind verpflichtet die NSFR quartalsweise einzureichen, Banken der FINMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 gar monatlich.
Gemäss Art. 17h Abs. der LiqV sind die Anforderungen an die NSFR erfüllt, wenn der Quotient aus ASF / RSF mindestens 1 (Erfüllungsgrad = 100%) ist. Der Erfüllungsgrad ist, ähnlich wie bei der LCR, dauernd einzuhalten. Dies stellt insbesondere diejenigen Institute vor eine grosse Überwachungsherausforderung, deren Bilanzpositionen sich volatil verhalten können und die NSFR damit grössere Schwankungen erleben kann.
Auch wenn der dauernd einzuhaltende Erfüllungsgrad seit 1. Juli in Kraft ist, wird die grosse Mehrheit der Banken die überarbeitete NSFR erstmals per 30.09.2021, respektive 31.12.2021. Aus diesem Grund werden wir die Thematik NSFR am Fachtag Rechnungswesen vom 9. November vertieft behandeln und über erste Erfahrungen zur Erstellung und dauernden Überwachung berichten.
Tags: Fachtag Rechnungswesen, FINMA, NSFR