Das Beraterregister
Mit der Inkraftsetzung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wurde die Erbringung von Finanzdienstleistungen strenger reguliert. Unter anderem wurde mit dem FIDLEG die Pflicht zur Eintragung in ein Beraterregister eingeführt.
Registrierungsstelle
Die Registrierungsstellen, welche das Beraterregister führen, haben die organisatorischen Anforderungen des FIDLEG resp. der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) einzuhalten und benötigen eine Zulassung der FINMA.
Pflicht zur Eintragung
Eintragungspflichtig sind Kundenberater von schweizerischen Finanzdienstleistern, welche nicht eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA benötigen sowie Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern, soweit diese nicht einer ausländischen prudenziellen Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistungen in der Schweiz nur gegenüber professionellen sowie institutionellen Kunden erbringen.
Diese Kundenberater dürfen ohne entsprechenden Eintrag ins Beraterregister keine Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen.
Eintragungsvoraussetzungen
Kundenberater werden in das Beraterregister eingetragen, wenn:
- sie über hinreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG sowie über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügen,
- sie oder der Finanzdienstleister, für welchen sie tätig sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten bestehen und
- sie selbst als Finanzdienstleister oder der Finanzdienstleister, für den sie tätig sind, einer Ombudsstelle angeschlossen sind, sofern eine Anschlusspflicht besteht.
Meldepflicht
Registrierte Kundenberater sowie der Finanzdienstleister, für den sie tätig sind, müssen der Registrierungsstelle alle Änderungen von der Registrierung zugrunde liegenden Tatsachen melden. Dies umfasst beispielsweise die Namensänderung, den Wechsel der Ombudsstelle, die vom Kundenberater absolvierten Weiterbildungen oder auch Verurteilungen des Kundenberaters wegen strafbaren Handlungen gegen Finanzmarktgesetze.
Weiterbildungen Kundenberater
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