Organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft
Finanzinstitute (z.B. eine Bank oder ein Vermögensverwalter), welche ein grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft betreiben, müssen aus regulatorischen Gründen, insbesondere um nicht tragbare Risiken zu vermeiden, organisatorische Massnahmen treffen. Die organisatorischen Massnahmen richten sich primär nach der vom Oberleitungsorgan (Verwaltungsrat) definierten Strategie zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft, welche regelmässig in den Statuten und/oder dem Organisations- und Geschäftsreglement definiert sind und durch weitere interne Dokumente (z.B. Weisungen) konkretisiert werden.
Hinsichtlich der Strategie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft gilt es verschiedene Aspekte zu definieren. Unter anderem:
- Soll das grenzüberschreitende Dienstleistungsgeschäft zulässig sein?
- Wird das grenzüberschreitende Dienstleistungsgeschäft rein passiv erbracht oder ist auch ein aktives grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft zulässig und falls ja, in welche Zielländer?
- Bedarf es Einschränkungen hinsichtlich Domizil/Sitz der Vertragspartei und der wirtschaftlich Berechtigten?
- Bedarf es Einschränkungen hinsichtlich Dienstleistungen und/oder Produkte im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft?
Damit das Finanzinstitut die Risiken im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft identifizieren, einschätzen und die erforderlichen risikominimierenden Massnahmen definieren kann, bedarf es einer regelmässigen Risikoanalyse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft.
Eine zentrale Massnahme zur Risikominderung sind hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeitenden, welche grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen dürfen. Hierfür müssen die Mitarbeitenden aus- und regelmässig weitergebildet werden. Diesbezüglich baut die Equilas AG ihr e-Learning-Angebot aus und bietet ab 2023 ein neues e-Learning Modul «Grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft» an.
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