Sustainable Finance
Unter dem Begriff Sustainable Finance wird verstanden, dass Finanzdienstleister sowohl Umwelt- (Environment), Sozial- (Social) als auch Unternehmensführungsaspekte (Governance) bei ihren Entscheidungen und Dienstleistungen berücksichtigen. Konkret heisst das, dass die Finanzintermediäre Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in ihre Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen sowie ihre Dienstleistungserbringung so integrieren, dass Kundinnen und Kunden sowie die Gesellschaft einen nachhaltigen Nutzen davontragen.
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck von Sustainable Finance und des Einbezugs von ESG-Kriterien in die Entscheidungen und Dienstleistungen der Finanzintermediäre ist es, die Finanzindustrie und die Investoren dazu zu bewegen – und ihnen die Möglichkeit zu bieten – mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Im Zentrum stehen sowohl Bestrebungen im Finanzierungs- wie auch dem Anlagegeschäft von
Finanzinstituten.
Auf diese Weise sollen unter anderem die Risiken des Klimawandels, der Ressourcenknappheit sowie der sozialen Ungleichheit bekämpft werden.
Strategie
Der Entscheid sich zur Förderung von Sustainable Finance und Nachhaltigkeit zu bekennen, erfolgt bei den Finanzintermediären in erster Linie auf strategischer Ebene. Die Beantwortung der grundlegenden Fragen, wie beispielsweise welche Art von Dienstleistungen ein Finanzdienstleister anbieten will, wie er sich gegenüber den Marktteilnehmern präsentieren möchte und ob er sich im Bereich der Nachhaltigkeit zusätzlich engagieren will, müssen auf strategischer Ebene und insbesondere unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, der Ausrichtung am Markt sowie unter sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken geschehen.
Regulatorische Vorgaben
In letzter Zeit wurden verschiedene regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit Sustainable Finance erlassen (insbesondere die SBVg-Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung, die SBVg-Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz und die AMAS-Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug). Diese gelten jedoch nur punktuell, respektive für eine beschränkte Auswahl von Finanzdienstleister, eine umfassende Regelung, beispielsweise im FIDLEG, fehlt momentan noch.
Bezüglich FIDLEG ist jedoch zu beachten, dass die vom Kunden geäusserten Wünsche und Anlageziele ESG-Kriterien umfassen können, z.B. wenn der Kunde wünscht, dass nur nachhaltige Investitionen getätigt werden. In solchen Fällen ist den Kunden eine Dienstleistung anzubieten, welche ihre Wünsche und Ziele angemessen berücksichtigt. Kann den Vorgaben des Kunden nicht entsprochen werden, ist dieser darauf aufmerksam zu machen und ihm die Entscheidung zu überlassen, ob er die Dienstleistung dennoch in Anspruch nehmen will oder darauf verzichtet. Dies gilt auch, obwohl das FIDLEG keine Pflicht vorsieht, die vom Kunden gewünschten ESG-Kriterien explizit abzuklären und im Rahmen der Dienstleistung zu berücksichtigen.
Greenwashing
Das Wort Greenwashing bedeutet wörtlich übersetzt «grünwaschen». Dabei handelt es sich um eine Bezeichnung von PR-Methoden, die versuchen, ein verantwortungsbewusstes und umweltfreundliches Bild von einem Unternehmen zu zeichnen, ohne aber, dass entsprechende Handlungen vorgewiesen werden können.
Greenwashing muss nicht zwingend in Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten erfolgen, sondern kann auch bezüglich weiterer Dienstleistungen entstehen. Greenwashing liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Finanzdienstleister sich als nachhaltig positioniert, dies jedoch nicht der unternehmerischen Praxis entspricht, wenn zu den Charakteristiken oder Zusammensetzung eines Finanzinstruments irreführende oder täuschende Angaben gemacht werden oder wenn der Finanzdienstleister, entgegen den Angaben gegenüber seinen Kunden, nicht sicherstellt, dass ESG-Kriterien in den Beratungsprozess miteinfliessen.
Ziel von Greenwashing ist es den Kunden zu überzeugen, dass das Unternehmen einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet, um mehr von ihren Produkten verkaufen zu können. In anderen Worten bedeutet das, dass Greenwashing die bewusste Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten ist.
Es gibt aber weder eine einheitliche Definition noch ein explizites gesetzliches Verbot von Greenwashing. Die FINMA beobachtet jedoch die Risiken respektive deren Begrenzung in Bezug auf Greenwashing und kann daraus aufsichtsrechtliche Massnahmen herleiten.
Weiter kann Greenwashing, auch ohne explizite gesetzliche Erwähnung, auf unterschiedlichen rechtlichen Ebenen belangt werden. So kann Greenwashing Schadenersatzforderungen von Kunden auslösen, als Verstoss gegen die Informationspflichten des FIDLEG oder sogar als Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden.
Tags: FIDLEG, Sustainable Finance