Vermögensverwalter – Praxiserfahrungen nach erteilter Bewilligung
Nachdem ein Grossteil der Vermögensverwalter sich für die Erlangung einer Bewilligung nach FINIG entschieden und diese erhalten haben, stellt sich die nächste Herausforderung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im laufenden Betrieb. Gestützt auf die im Rahmen der Bewilligungsbegleitung, der Beratung und Betreuung von verschiedenen Vermögensverwaltern und der ersten aufsichtsrechtlichen Prüfungen durch die Prüfgesellschaften gesammelten Erfahrungen ergeben sich erste Erkenntnisse und Praxiserfahrungen.
Umsetzung der internen Bestimmungen
Für die Erteilung der Bewilligung durch die FINMA mussten Vermögensverwalter mit der Gesucheinreichung umfangreiche interne Bestimmungen in Form von Reglementen und Weisungen vorweisen. Eine Vielzahl von Vermögensverwaltern hatten vor der Bewilligung nach FINIG bereits ein internes Regelwerk, jedoch nicht in einem Umfang, wie dies für die Bewilligungserteilung gefordert wurde. Die regulatorischen Anforderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit des Vermögensverwalters ergeben, mussten detailliert geregelt sowie für die Einhaltung entsprechende Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und eine angemessene Berichterstattung implementiert werden. Folglich mussten Vermögensverwalter ein umfangreiches internes Kontrollsystem mit einer Risikoanalyse über das gesamte Institut, einem Kontrollinventar und einem Tätigkeitsplan ausarbeiten.
Seit Bewilligungserteilung gilt es, die definierten Tätigkeiten und Kontrollpunkte in der vorgesehenen Periodizität vorzunehmen und diese zu dokumentieren. Die ersten Erfahrungen der aufsichtsrechtlichen Prüfungen haben gezeigt, dass die Umsetzung dieser Punkte nicht immer reibungslos verläuft. So werden vorgesehene Tätigkeiten und Kontrollen teilweise nicht oder nicht fristgerecht vorgenommen oder nicht ausreichend dokumentiert und deshalb von der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft beanstandet.
Im Weiteren gilt es sicherzustellen, dass sämtliche regulatorischen Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen sowie FINMA-Rundschreiben eingehalten werden. So hat der Vermögensverwalter z.B. jährlich eine Risikoanalyse unter den Aspekten der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäss Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA zu erstellen, auch wenn dies in der internen Weisung nicht explizit vorgesehen ist.
Regulatory Monitoring und Aktualisierung der internen Bestimmungen
Die internen Reglemente und Weisungen müssen stets aktuell gehalten werden und die gesetzlichen Anforderungen, soweit erforderlich, abdecken. Dies bedeutet, dass der Vermögensverwalter das regulatorische Umfeld überwachen und die erforderlichen internen Bestimmungen sowie ggf. Kundendokumente aktualisieren und seine Prozesse gemäss den regulatorischen Änderungen anpassen muss. So mussten die internen Bestimmungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung per Anfang 2023 mit der Verifizierungspflicht der wirtschaftlich Berechtigten sowie der periodischen Überprüfung der Kundendaten/-belege ergänzt werden, um den Vorgaben des revidierten Geldwäschereigesetzes zu genügen.
Im Hinblick auf das revidierte Datenschutzgesetz, welches per 1. September 2023 in Kraft treten wird, ergibt sich bereits der nächste Handlungsbedarf bei der Anpassung der internen Bestimmungen und Prozesse sowie Informationspflichten gegenüber Personen, von welchen Personendaten bearbeitet werden (z.B. Personendaten von Kunden, potenzielle Kunden, Mitarbeitende, Benutzer der Internetseite).
Fokus auf die Kernkompetenz des Vermögensverwalters
Damit sich der Vermögensverwalter auf seine Kernkompetenz, d.h. die Vermögensverwaltung und das Kundengeschäft fokussieren kann sowie im Bereich der internen Kontrolle (Compliance) und des Risikomanagements entlastet wird, bietet Equilas mit dem «Basispaket Risikomanagement und interne Kontrolle für Vermögensverwalter» ein laufendes Regulatory Monitoring sowie aktuelle Mustervorlagen in Form von Reglementen, Weisungen, Reportings, Risikoanalysen, einem Kontrollinventar mit Tätigkeitsplan, Checklisten und Kundenverträgen an. Unsere Fachspezialisten überwachen dabei das regulatorische Umfeld, informieren Vermögensverwalter über relevante Änderungen und geben Handlungsempfehlungen ab. Gleichzeitig werden die Mustervorlagen durch Equilas fortlaufend aktualisiert und die erforderlichen Änderungen den Vermögensverwaltern mitgeteilt, so dass diese ihre internen Bestimmungen und Kundenverträge effizient anpassen und gesetzeskonform halten können. Bei Bedarf unterstützen und beraten wir auch unsere Kunden oder bilden deren Mitarbeitende aus.
Mehr Details finden Sie in unserem Factsheet.
Tags: Geldwächereigesetz, Geldwäschereiverordnung, Vermögensverwalter