Fragestellungen zur Umsetzung des Datenschutzes
Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten, welches gewisse Änderungen und Neuerungen mit sich bringt. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung ist es hilfreich, sich mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinander zu setzen und den Datenschutz innerhalb des Unternehmen zu thematisieren:
- Bestehen organisatorische Vorgaben bspw. in Form einer internen Richtlinie oder Weisung, welche den Umgang mit dem Datenschutz innerhalb des Unternehmens regeln?
- Sind die internen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes geregelt und soll ein Datenschutzberater bestimmt werden?
- Besteht eine Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten?
- Falls besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden und/oder ein Profiling mit hohem Risiko durchgeführt wird, sind die damit verbunden Pflichten eingehalten?
- Ist eine Datenschutzerklärung vorhanden, welche alle externen Ansprechgruppen wie bspw. Kunden, Lieferanten, Behörden über die Bearbeitung ihrer Personendaten informiert?
- Sind die Mitarbeitenden über die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen einer (internen) Datenschutzerklärung informiert?
- Werden die Besucher der eigenen Webseite über allfällige Cookies und die Bearbeitung von Personendaten aufgeklärt?
- Sind technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit innerhalb des Unternehmens implementiert?
- Besteht ein Löschkonzept, wonach die bearbeiteten Personendaten nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist gelöscht werden?
- Können mögliche Auskunftsbegehren von betroffenen Personen fristgerecht mit den erforderlichen Informationen über die Bearbeitung ihrer Personendaten beantwortet werden?
- Falls Auftragsbearbeiter für die Bearbeitung von Personendaten hinzugezogen werden, wurden mit ihnen entsprechende Auftragsbearbeitungsvereinbarungen abgeschlossen?
- Sind die Mitarbeitenden hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes informiert und ausgebildet?
Die Equilas kann bei der Beantwortung der obgenannten Fragestellungen unterstützen und bietet verschiedene Mustervorlagen für die Umsetzung des DSG wie bspw. Weisung, Datenschutzerklärung, Antwortschreiben für Auskunftsersuchen, Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten und Auftragsbearbeitungsvereinbarung an. Falls Sie Interesse an unseren Dienstleistungen haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen: legalcompliance@equilas.ch
Tags: Datenschutz, Datenschutzgesetzt, EU-DSGVO