21Mrz
Written by Equilas. Posted in Legal, Compliance & Risk
Alle Unternehmen sind angehalten stets compliant zu sein. Ist ein Unternehmen compliant, dann besteht Regelkonformität in Bezug auf verschiedenste Rechtsgrundlagen. Eine solche Regelkonformität wird im Wesentlichen durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt. Aus diesem Grund bestehen in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen konkrete Regeln für Unternehmen in Bezug auf deren Organisation. In diesem Beitrag wird Ihnen aufgezeigt, warum ein wirksames Compliance Management System für Finanzintermediäre unerlässlich ist und welche Folgen drohen, wenn sie nicht compliant sind.
Organisatorische Massnahmen
Für Finanzintermediäre stammen die Regeln zur Organisation des Unternehmens hauptsächlich aus dem Gesellschafts- oder Aktienrecht (Zivilrecht), dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Finanzmarktrecht. So regelt das Aktienrecht beispielsweise die Kompetenzen der Organe einer Aktiengesellschaft. Gleichzeitig schafft das Strafgesetzbuch (StGB) die Grundlage, dass bei erfolgten Straftaten durch ein Unternehmen mit ungenügender Organisation, das Unternehmen entsprechend bestraft werden kann (vgl. Art. 102 StGB). Im Weiteren sehen z.B. das Geldwäschereigesetz (GwG) und die zugehörigen Verordnungen vor, dass bestimmte organisatorische Vorkehrungen zu treffen sind, damit die darin statuierten Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erfüllt werden können.
Aus solchen Gründen setzen Unternehmen Compliance Management Systeme um. Interne Kontrollen stellen dabei sicher, dass die aufgestellten Regeln auch tatsächlich eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, drohen dem Unternehmen – und je nach Regelverstoss auch der handelnden natürlichen Person – schwerwiegende Folgen.