FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020 – Meldepflicht Cyber-Attacken
Die Gefahr von Cyber-Attacken auf den Schweizer Finanzplatz erachtet die FINMA als weiterhin sehr hoch. Dabei stehen beaufsichtigte Institute der FINMA im Visier von Cyber-Kriminellen, die es nebst monetären Interessen auch auf die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von kritischer Technologieinfrastruktur und sensitiven Informationen abgesehen haben.
Die Aufsichtsmitteilung 05/2020 der FINMA behandelt die gemäss Art. 29. Abs. 2 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) geltende gesetzliche Anforderung einer unverzüglichen Meldung von Vorkommnissen, die für die Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sind. Im Zuge der COVID-19 Pandemie besteht eine erhöhte Gefahr von Cyber-Attacken, da sich Cyber-Kriminelle die allgemeine Verunsicherung der bereits stark geforderten Unternehmungen zu Nutzen machen könnten.