Ausbildung Vermögensverwalter 2023

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erfordert ein integres und angemessen ausgebildetes Personal. Kundenberater müssen neben Wissen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung insbesondere auch über hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz verfügen. Der Umfang der Weiterbildung richtet sich schlussendlich stets nach der Funktion und Tätigkeit des jeweiligen Mitarbeitenden. Diesen aufsichtsrechtlichen Anforderungen trägt unser Weiterbildungskonzept Rechnung.

Alle unsere Fachkurse sind SAQ-akkreditiert und methodisch und didaktisch so aufgebaut, dass sie revisionstauglich sind und von den Aufsichtsbehörden entsprechend akzeptiert werden. Bei Bedarf weiterer Akkreditierungen (nebst SAQ) treten Sie bitte mit uns in Kontakt.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich die Seminare direkt vor Ort zu holen (In-House-Ausbildungen). Sie bestimmen das Thema und die Dauer der Ausbildung und wir passen unsere Unterlagen entsprechend Ihrem Bedarf an.

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

13 Jun 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 1 «GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer,...

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

20 Jun 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 2 «Regulatory Update» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer und Compliance Verantwortlichen sowie Risikomanager...

Cours de formation continue 1: Obligations de diligence LBA et règles de comportement LSFin

Cours de formation continue 1: Obligations de diligence LBA et règles de comportement LSFin

27 Jun 2023 13:00 - 17:15 Online,

Le cours de formation continue 1 « Obligations de diligence LBA et règles de comportement LSFin pour les gestionnaires de fortune » est un module...

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

29 Jun 2023 13:00 - 17:15 Online,

The advanced training 1 «AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers» is a mandatory module for qualified managing directors, client...

Cours de formation continue 2: Regulatory Update

Cours de formation continue 2: Regulatory Update

4 Jul 2023 13:00 - 17:15 Online,

Le cours de formation continue 2 «Regulatory Update» est un module obligatoire pour les gérants qualifiés et les responsables de la compliance ainsi...

Advanced training 2: Regulatory Update

Advanced training 2: Regulatory Update

6 Jul 2023 13:00 - 17:15 Online,

The advanced training 2 «Regulatory Update» is a mandatory module for qualified managing directors and compliance officers as well as risk managers of...

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

13 Sep 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 1 «GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer,...

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

14 Sep 2023 13:00 - 17:15 Online,

The advanced training 1 «AMLA due diligence and FIDLEG rules of conduct for asset managers» is a mandatory module for qualified managing directors, client...

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

20 Sep 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 2 «Regulatory Update» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer und Compliance Verantwortlichen sowie Risikomanager...

Weiterbildungskurs FIDLEG-Verhaltensregeln für Kundenberater/Vermögensverwalter - Online

Weiterbildungskurs FIDLEG-Verhaltensregeln für Kundenberater/Vermögensverwalter - Online

24 Oct 2023 13:15 - 17:15 Online,

Die Verhaltensregeln im Anlagegeschäft lassen sich primär im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie im Auftragsrecht finden. In diesem Weiterbildungskurs...

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

Weiterbildungskurs 1: GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter

30 Nov 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 1 «GwG-Sorgfaltspflichten und FIDLEG-Verhaltensregeln für Vermögensverwalter» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer,...

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

Weiterbildungskurs 2: Regulatory Update

5 Dec 2023 13:00 - 17:15 Online,

Der Weiterbildungskurs 2 «Regulatory Update» ist ein Pflichtmodul für die qualifizierten Geschäftsführer und Compliance Verantwortlichen sowie Risikomanager...

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

Advanced training 1: AMLA due diligence and FinSA rules of conduct for asset managers

7 Dec 2023 13:00 - 17:15 Online,

The advanced training 1 «AMLA due diligence and FIDLEG rules of conduct for asset managers» is a mandatory module for qualified managing directors, client...

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News

  • Marktverhaltensregeln

    Als «Marktverhaltensregeln» werden die Vorschriften zum Umgang mit Insiderinformationen und zur Marktmanipulation bezeichnet. Diese Vorschriften sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) und dem FINMA-RS 13/8 «Marktverhaltensregeln» festgehalten.

    Anwendungsbereich

    Die Marktverhaltensregeln gelten grundsätzlich für sämtliche natürlichen und juristischen Personen. Entsprechend haben sich auch Finanzintermediäre, wie zum Beispiel Banken oder Vermögensverwalter, an diese Vorschriften zu halten.

    Strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen

    Das FinfraG unterscheidet zwischen aufsichtsrechtlichen (Art. 142 und 143 FinfraG) und strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 154 und 155 FinfraG) zum Marktverhalten.

    • Strafrecht

      Sowohl die Kursmanipulation wie auch das Ausnützen von Insiderinformationen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei der Bemessung des Strafmasses ist insbesondere die Höhe des erzielten Vermögensvorteils massgebend sowie, beim Ausnützen der Insiderinformation, in welcher Funktion man an die fragliche Insiderinformation gelangt ist.

      Strafrechtlich relevant ist die Marktmanipulation resp. das Ausnützen von Insiderinformationen nur, wenn man sich oder einem anderen dadurch einen Vermögensvorteil (Erzielen eines Gewinns oder Vermeiden eines Verlusts) verschafft.
    2023-03-20 15:51:49

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  • Neues Datenschutzgesetz

    Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) sowie die revidierte Datenschutzverordnung (nDSV), wurden am 31. August 2022 final verabschiedet und treten am 1. September 2023 in Kraft. Das neue Datenschutzrecht soll die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicherstellen und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Damit gleicht sich das Schweizer Datenschutzrecht in einem erheblichen Masse der für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seit Mitte 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Das modernisierte Datenschutzniveau soll unter anderem gewährleisten, dass grenzüberschreitende Datenübermittlungen weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleiben.

    Änderungen

    Wesentliche Änderungen stellen die folgenden nicht abschliessenden Gegebenheiten dar:

    • Transparenz und Ausbau der Rechte der betroffenen Personen
    • Erweiterungen der Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten vom Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter
    • Stärkung der Datenschutzaufsicht
    • Anpassung der Strafbestimmungen
    • Neue Konsultations- und Meldepflichten beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
    • Anpassungen der datenschutzrechtlichen Fachsprache

    2023-03-20 15:49:10

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  • Vermögensverwalter: Vor der Bewilligung ist nach der Bewilligung?

    Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) aus und diejenigen Vermögensverwalter, welche kein Gesuch um eine FINMA-Bewilligung beantragt haben und über keine Unterstellungsverfügung einer Aufsichtsorganisation (AO) verfügen, werden ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2023 einstellen müssen.

    Mit dem Erhalt der FINMA-Bewilligung haben die Vermögensverwalter laufend die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter zu erfüllen. Darunter fällt u.a. auch, dass die Mitarbeitenden je nach Funktion, welche sie ausüben (qualifizierte Geschäftsführer, Kundenberater, Compliance Verantwortliche, Risikomanager etc.) eine Weiterbildungspflicht haben. Doch wie sieht diese Weiterbildungspflicht aus?

    Das Finanzinstituts- und Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG / FIDLEG) und die dazugehörigen Verordnungen helfen hier nur bedingt. Es empfiehlt sich auch die Botschaft zu den Gesetzen und die Erläuterungsberichte zu den Verordnungen zu konsultieren. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

    2022-12-14 10:10:27

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  • Basispaket für Vermögensverwalter oder Bezug einzelner Musterdokumente

    Die Regulierungsdichte für Vermögensverwalter nimmt seit FIDLEG und FINIG stetig zu. Um den gesetzlichen Anforderungen sowie denjenigen der FINMA sowie der Aufsichtsorganisationen gerecht zu werden, benötigen Vermögensverwalter unter anderem angemessene Prozesse, Analysen, Reglemente, Weisungen, Kontrollinventare und Berichterstattungen. Weiter müssen das regulatorische Umfeld kontinuierlich überwacht, Änderungen erkannt und die internen Prozesse und Dokumente entsprechend angepasst werden. Dies kann erhebliche Ressourcen binden.

    Damit Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen sowie den operativen Geschäftsbetrieb fokussieren können und sich nicht stets Gedanken über die regulatorische Entwicklung, nicht aktualisierte Dokumente, Kontrollen und die Berichterstattung machen müssen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung «Basispaket für Vermögensverwalter» zur Verfügung.

    2022-12-14 10:06:26

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  • Organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft

    Finanzinstitute (z.B. eine Bank oder ein Vermögensverwalter), welche ein grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft betreiben, müssen aus regulatorischen Gründen, insbesondere um nicht tragbare Risiken zu vermeiden, organisatorische Massnahmen treffen. Die organisatorischen Massnahmen richten sich primär nach der vom Oberleitungsorgan (Verwaltungsrat) definierten Strategie zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft, welche regelmässig in den Statuten und/oder dem Organisations- und Geschäftsreglement definiert sind und durch weitere interne Dokumente (z.B. Weisungen) konkretisiert werden.

    Hinsichtlich der Strategie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft gilt es verschiedene Aspekte zu definieren. Unter anderem:

    2022-12-14 10:01:43

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