e-Learnings Beraterregister

Parallel zu unseren Fachausbildungen bieten wir Ihnen zu verschiedenen Themen e-Learning Module an. Ziel der e-Learning Module ist es, Wissen zeit- und ortsunabhängig aneignen zu können. Die e-Learnings eignen sich für Einsteiger, Fortgeschrittene, aber auch Quereinsteiger. Mit den Lernmodulen werden die Anwender mittels Theorie und Praxisbeispielen an die Themenbereiche herangeführt und können mittels Testmodul das Erlernte prüfen. Unsere Lernmodule dauern in der Regel zwischen 60 bis 300 Minuten und schliessen mit einem 15 bis 45 minütigem Test ab.

Ihre Vorteile

  • Ihre Mitarbeitenden kennen die aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

  • Zeit- und ortsunabhängige einheitliche Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.

  • Lerninhalt wird fortlaufend aktualisiert und entspricht dem aktuellen Stand.

  • Die Erlangung des nötigen Fachwissens ist sichergestellt und kann mittels Testmodulen geprüft werden.

  • Zertifikat aus dem Testmodul kann als periodischer Ausbildungsnachweis für Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde, Aufsichtsorganisation, Beraterregister, SAQ und Revision) verwendet werden.

e-Learning Module

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Das e-Learning Modul FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) vermittelt den Kundenberatern das für ihre Tätigkeit erforderliche regulatorische Wissen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Es eignet sich insbesondere für Kundenberatende sowie weitere Mitarbeitende, welche im Anlagegeschäft tätig sind und die regulatorischen Pflichten einhalten müssen. Das e-Learning Modul FIDLEG ist unterteilt in nachfolgende Module, welche nach den individuellen Bedürfnissen des Finanzdienstleisters einzeln bezogen werden können:

    • FIDLEG: Grundlagen und Execution Only
      > Einführung in das Finanzdienstleistungsgesetz
      > Kundensegmentierung
      > Informationspflichten
      > Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
      > Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
      > Prospektpflicht und Basisinformationsblatt
      > Organisatorische Pflichten
      > Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten
      > Execution Only
      > Testmodul FIDLEG: Grundlagen und Execution Only

    • FIDLEG: Transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Einführung in die transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul transaktionsbezogene Anlageberatung

    • FIDLEG: Umfassende Anlageberatung
      > Einführung in die umfassende Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul umfassende Anlageberatung

    • FIDLEG: Vermögensverwaltung
      > Einführung in die Vermögensverwaltung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul Vermögensverwaltung

    • SAQ-Akkreditierung

      Dieses e-Learning gilt als ReZertifizierungs-Massnahme bei der SAQ und wird im Bereich «Verhalten» mit 4 Credits (4 Lernstunden) angerechnet.

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Dieses e-Learning Modul dient als Weiterbildungskurs zu den Grundzügen, den Verhaltensregeln und den organisatorischen Pflichten gemäss FIDLEG. Berücksichtigt werden unter anderem die neusten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, der Aufsichtspraxis sowie der Rechtsprechung. Im Rahmen dieses e-Learning Moduls werden Ihnen anhand theoretischer Ausführungen und praktischer Beispiele die notwendigen Kenntnisse vermittelt.

      • Rekapitulation der Grundlagen des FIDLEG

      • Kundensegmentierung

      • Exkurs: Qualifizierte Anleger

      • Informationspflichten

      • Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

      • Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen

      • Prospektpflicht und Basisinformationsblatt

      • Organisatorische Pflichten

      • Ombudsstelle

      • Beraterregister

      • Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

      • Execution Only

      • Transaktionsbezogene Anlageberatung

      • Umfassende Anlageberatung

      • Vermögensverwaltung

      • Testmodul Weiterbildungskurs FIDLEG

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News

  • Marktverhaltensregeln

    Als «Marktverhaltensregeln» werden die Vorschriften zum Umgang mit Insiderinformationen und zur Marktmanipulation bezeichnet. Diese Vorschriften sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) und dem FINMA-RS 13/8 «Marktverhaltensregeln» festgehalten.

    Anwendungsbereich

    Die Marktverhaltensregeln gelten grundsätzlich für sämtliche natürlichen und juristischen Personen. Entsprechend haben sich auch Finanzintermediäre, wie zum Beispiel Banken oder Vermögensverwalter, an diese Vorschriften zu halten.

    Strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen

    Das FinfraG unterscheidet zwischen aufsichtsrechtlichen (Art. 142 und 143 FinfraG) und strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 154 und 155 FinfraG) zum Marktverhalten.

    • Strafrecht

      Sowohl die Kursmanipulation wie auch das Ausnützen von Insiderinformationen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei der Bemessung des Strafmasses ist insbesondere die Höhe des erzielten Vermögensvorteils massgebend sowie, beim Ausnützen der Insiderinformation, in welcher Funktion man an die fragliche Insiderinformation gelangt ist.

      Strafrechtlich relevant ist die Marktmanipulation resp. das Ausnützen von Insiderinformationen nur, wenn man sich oder einem anderen dadurch einen Vermögensvorteil (Erzielen eines Gewinns oder Vermeiden eines Verlusts) verschafft.
    2023-03-20 15:51:49

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  • Neues Datenschutzgesetz

    Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) sowie die revidierte Datenschutzverordnung (nDSV), wurden am 31. August 2022 final verabschiedet und treten am 1. September 2023 in Kraft. Das neue Datenschutzrecht soll die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicherstellen und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Damit gleicht sich das Schweizer Datenschutzrecht in einem erheblichen Masse der für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seit Mitte 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Das modernisierte Datenschutzniveau soll unter anderem gewährleisten, dass grenzüberschreitende Datenübermittlungen weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleiben.

    Änderungen

    Wesentliche Änderungen stellen die folgenden nicht abschliessenden Gegebenheiten dar:

    • Transparenz und Ausbau der Rechte der betroffenen Personen
    • Erweiterungen der Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten vom Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter
    • Stärkung der Datenschutzaufsicht
    • Anpassung der Strafbestimmungen
    • Neue Konsultations- und Meldepflichten beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
    • Anpassungen der datenschutzrechtlichen Fachsprache

    2023-03-20 15:49:10

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  • Vermögensverwalter: Vor der Bewilligung ist nach der Bewilligung?

    Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) aus und diejenigen Vermögensverwalter, welche kein Gesuch um eine FINMA-Bewilligung beantragt haben und über keine Unterstellungsverfügung einer Aufsichtsorganisation (AO) verfügen, werden ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2023 einstellen müssen.

    Mit dem Erhalt der FINMA-Bewilligung haben die Vermögensverwalter laufend die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter zu erfüllen. Darunter fällt u.a. auch, dass die Mitarbeitenden je nach Funktion, welche sie ausüben (qualifizierte Geschäftsführer, Kundenberater, Compliance Verantwortliche, Risikomanager etc.) eine Weiterbildungspflicht haben. Doch wie sieht diese Weiterbildungspflicht aus?

    Das Finanzinstituts- und Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG / FIDLEG) und die dazugehörigen Verordnungen helfen hier nur bedingt. Es empfiehlt sich auch die Botschaft zu den Gesetzen und die Erläuterungsberichte zu den Verordnungen zu konsultieren. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

    2022-12-14 10:10:27

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  • Basispaket für Vermögensverwalter oder Bezug einzelner Musterdokumente

    Die Regulierungsdichte für Vermögensverwalter nimmt seit FIDLEG und FINIG stetig zu. Um den gesetzlichen Anforderungen sowie denjenigen der FINMA sowie der Aufsichtsorganisationen gerecht zu werden, benötigen Vermögensverwalter unter anderem angemessene Prozesse, Analysen, Reglemente, Weisungen, Kontrollinventare und Berichterstattungen. Weiter müssen das regulatorische Umfeld kontinuierlich überwacht, Änderungen erkannt und die internen Prozesse und Dokumente entsprechend angepasst werden. Dies kann erhebliche Ressourcen binden.

    Damit Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen sowie den operativen Geschäftsbetrieb fokussieren können und sich nicht stets Gedanken über die regulatorische Entwicklung, nicht aktualisierte Dokumente, Kontrollen und die Berichterstattung machen müssen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung «Basispaket für Vermögensverwalter» zur Verfügung.

    2022-12-14 10:06:26

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  • Organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft

    Finanzinstitute (z.B. eine Bank oder ein Vermögensverwalter), welche ein grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft betreiben, müssen aus regulatorischen Gründen, insbesondere um nicht tragbare Risiken zu vermeiden, organisatorische Massnahmen treffen. Die organisatorischen Massnahmen richten sich primär nach der vom Oberleitungsorgan (Verwaltungsrat) definierten Strategie zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft, welche regelmässig in den Statuten und/oder dem Organisations- und Geschäftsreglement definiert sind und durch weitere interne Dokumente (z.B. Weisungen) konkretisiert werden.

    Hinsichtlich der Strategie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft gilt es verschiedene Aspekte zu definieren. Unter anderem:

    2022-12-14 10:01:43

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