e-Learnings Beraterregister

Parallel zu unseren Fachausbildungen bieten wir Ihnen zu verschiedenen Themen e-Learning Module an. Ziel der e-Learning Module ist es, Wissen zeit- und ortsunabhängig aneignen zu können. Die e-Learnings eignen sich für Einsteiger, Fortgeschrittene, aber auch Quereinsteiger. Mit den Lernmodulen werden die Anwender mittels Theorie und Praxisbeispielen an die Themenbereiche herangeführt und können mittels Testmodul das Erlernte prüfen. Unsere Lernmodule dauern in der Regel zwischen 60 bis 300 Minuten und schliessen mit einem 15 bis 45 minütigem Test ab.

Ihre Vorteile

  • Ihre Mitarbeitenden kennen die aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

  • Zeit- und ortsunabhängige einheitliche Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.

  • Lerninhalt wird fortlaufend aktualisiert und entspricht dem aktuellen Stand.

  • Die Erlangung des nötigen Fachwissens ist sichergestellt und kann mittels Testmodulen geprüft werden.

  • Zertifikat aus dem Testmodul kann als periodischer Ausbildungsnachweis für Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde, Aufsichtsorganisation, Beraterregister, SAQ und Revision) verwendet werden.

e-Learning Module

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Das e-Learning Modul FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) vermittelt den Kundenberatern das für ihre Tätigkeit erforderliche regulatorische Wissen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Es eignet sich insbesondere für Kundenberatende sowie weitere Mitarbeitende, welche im Anlagegeschäft tätig sind und die regulatorischen Pflichten einhalten müssen. Das e-Learning Modul FIDLEG ist unterteilt in nachfolgende Module, welche nach den individuellen Bedürfnissen des Finanzdienstleisters einzeln bezogen werden können:

    • FIDLEG: Grundlagen und Execution Only
      > Einführung in das Finanzdienstleistungsgesetz
      > Kundensegmentierung
      > Informationspflichten
      > Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
      > Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
      > Prospektpflicht und Basisinformationsblatt
      > Organisatorische Pflichten
      > Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten
      > Execution Only
      > Testmodul FIDLEG: Grundlagen und Execution Only

    • FIDLEG: Transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Einführung in die transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul transaktionsbezogene Anlageberatung

    • FIDLEG: Umfassende Anlageberatung
      > Einführung in die umfassende Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul umfassende Anlageberatung

    • FIDLEG: Vermögensverwaltung
      > Einführung in die Vermögensverwaltung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul Vermögensverwaltung

    • FIDLEG: Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte
      > Einführung in die Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte
      > Insiderinformationen und Kurs- resp. Marktmanipulationen
      > Verbotene und erlaubte Mitarbeitergeschäfte
      > Kontrollmassnahmen und Offenlegungspflichten
      > Watch List und Restricted List
      > Konsequenzen bei Verstössen
      > Testmodul Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte

    • SAQ-Akkreditierung

      Dieses e-Learning gilt als ReZertifizierungs-Massnahme bei der SAQ und wird im Bereich «Verhalten» mit 4 Credits (4 Lernstunden) angerechnet.

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Dieses e-Learning Modul dient als Weiterbildungskurs zu den Grundzügen, den Verhaltensregeln und den organisatorischen Pflichten gemäss FIDLEG. Berücksichtigt werden unter anderem die neusten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, der Aufsichtspraxis sowie der Rechtsprechung. Im Rahmen dieses e-Learning Moduls werden Ihnen anhand theoretischer Ausführungen und praktischer Beispiele die notwendigen Kenntnisse vermittelt.

      • Rekapitulation der Grundlagen des FIDLEG

      • Kundensegmentierung

      • Exkurs: Qualifizierte Anleger

      • Informationspflichten

      • Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

      • Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen

      • Prospektpflicht und Basisinformationsblatt

      • Organisatorische Pflichten

      • Ombudsstelle

      • Beraterregister

      • Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

      • Execution Only

      • Transaktionsbezogene Anlageberatung

      • Umfassende Anlageberatung

      • Vermögensverwaltung

      • Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte

      • Testmodul Weiterbildungskurs FIDLEG

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News

  • Anforderungen an eine adäquate GwG-Risikoanalyse

    Die FINMA verlangt gestützt auf Art. 25 Abs. 2 GwV-FINMA, dass Finanzintermediäre eine Risikoanalyse unter den Aspekten der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erstellen und deren periodische Überprüfung sicherstellen. Daraus ergibt sich die Pflicht die Geldwäschereirisiken, denen ein Finanzintermediär ausgesetzt ist, zu identifizieren, erfassen, analysieren und bemessen. Dies beinhaltet ebenfalls die Festlegung einer Risikotoleranz mit Schwellenwerten. Zur Umsetzung müssen sich die Betroffenen vertieft mit der Struktur ihrer Geschäftsbeziehungen und den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, auseinandersetzen.

    2024-03-19 15:05:30

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  • Compliance-Risiken als Teil der operationellen Risiken

    Hintergrund

    Die Bedeutung von Compliance und Risikomanagement wurde insbesondere durch die Bankenkrise im Frühjahr 2023 offenkundig. Im Bericht der FINMA «Lessons Learned aus der CS-Krise» werden vor allem auch Schwächen im Kontrollumfeld und im Risikomanagement als Ursachen des Scheiterns der CS angeführt: «Die Probleme der CS materialisierten sich in diversen Geschäftsbereichen und Risikotypen. Praktisch in allen Fällen spielten gravierende Mängel im Risikomanagement eine Rolle.»

    Der Stellenwert eines adäquaten und unabhängigen Kontrollumfeldes der Bank wird zudem im aktuellen «Risikomonitor 2023» der FINMA bekräftigt, indem sie schreibt: «Der Compliance-Rahmen einer Bank muss mit dem Risikoappetit Schritt halten. Hierbei spielt unter anderem die jährliche Risikoanalyse eine zentrale Rolle. Ein Finanzinstitut muss nicht nur stetig im Blick haben, ob die Risiken, die es auf sich nimmt, tatsächlich seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch sicherstellen, dass diese mit Kontrollmechanismen effektiv begrenzt werden.»

    2024-03-19 15:03:38

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  • Unterschiedliche Quellen zur Definition von Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

    Finanzintermediäre haben gestützt auf Art. 13 der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) Risikoländer in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu definieren. Die Risikoländer sind insbesondere von grosser Bedeutung im Zusammenhang mit der Erkennung von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken (GmeR) oder Transaktionen mit erhöhten Risiken (TmeR).

    Es obliegt grundsätzlich den Finanzintermediären in ihren internen Weisungen zu definieren, welche Länder als Risikoländer gelten und somit auf ein erhöhtes Risiko in Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hindeuten. Risikoländer können per se eine GmeR oder eine TmeR auslösen oder zusammen mit einem weiteren von dem Finanzintermediär definierten Risikokriterium.

    Um die Risikoländer festzulegen, können die Finanzintermediäre auf unterschiedliche Quellen zurückgreifen.

    2024-03-18 11:27:06

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  • Grundzüge von Sustainable Finance

    Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, mittels gezielter Massnahmen die Klimaerwärmung zu entschleunigen. Bei der Verfolgung dieses Ziels sind nebst den Massnahmen in der Realwirtschaft auch Finanzflüsse und Finanzierungsoptionen von zentraler Bedeutung. Durch die Intervention der Gesetzgebung soll ein Finanzplatz entstehen, der eine nachhaltige Realwirtschaft fördert.

    Der Begriff Sustainable Finance oder auch nachhaltiger Finanzplatz bezeichnet den Einbezug von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG-Aspekte) bei den Entscheidungen und Dienstleistungen von Finanzmarktakteuren. Das bedeutet, dass die Finanzmarktakteure die ESG-Aspekte in den Prozessen, Standards und Normen sowie bei Produkten und Investitionsentscheiden berücksichtigen. Diese Berücksichtigung soll zu langfristigeren Investitionen in nachhaltige, wirtschaftliche Aktivitäten und Projekte führen.

    2023-12-12 08:29:33

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  • Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats

    Risikopolitik als Aufgabe des Verwaltungsrats: Identifikation, Messung, Bewirtschaftung und Überwachung von Risiken anhand des Beispiels der Geldwäschereirisikoanalyse

    Eine der wesentlichsten Aufgaben eines Verwaltungsrats besteht darin, die Geschäftsstrategie festzulegen und die Risikopolitik sowie die Grundzüge des institutsweiten Risikomanagement der Bank zu definieren. Dabei müssen gemäss «Rundschreiben 2017/01 Corporate Governance – Banken» der FINMA entsprechende Reglemente durch den Verwaltungsrat verabschiedet werden, welche für ein wirksames Risikomanagement und Steuerung der Gesamtrisiken sorgen.

    2023-12-12 08:23:21

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