e-Learnings Beraterregister

Parallel zu unseren Fachausbildungen bieten wir Ihnen zu verschiedenen Themen e-Learning Module an. Ziel der e-Learning Module ist es, Wissen zeit- und ortsunabhängig aneignen zu können. Die e-Learnings eignen sich für Einsteiger, Fortgeschrittene, aber auch Quereinsteiger. Mit den Lernmodulen werden die Anwender mittels Theorie und Praxisbeispielen an die Themenbereiche herangeführt und können mittels Testmodul das Erlernte prüfen. Unsere Lernmodule dauern in der Regel zwischen 60 bis 300 Minuten und schliessen mit einem 15 bis 45 minütigem Test ab.

Ihre Vorteile

  • Ihre Mitarbeitenden kennen die aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

  • Zeit- und ortsunabhängige einheitliche Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.

  • Lerninhalt wird fortlaufend aktualisiert und entspricht dem aktuellen Stand.

  • Die Erlangung des nötigen Fachwissens ist sichergestellt und kann mittels Testmodulen geprüft werden.

  • Zertifikat aus dem Testmodul kann als periodischer Ausbildungsnachweis für Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde, Aufsichtsorganisation, Beraterregister, SAQ und Revision) verwendet werden.

e-Learning Module

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Das e-Learning Modul FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz) vermittelt den Kundenberatern das für ihre Tätigkeit erforderliche regulatorische Wissen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Es eignet sich insbesondere für Kundenberatende sowie weitere Mitarbeitende, welche im Anlagegeschäft tätig sind und die regulatorischen Pflichten einhalten müssen. Das e-Learning Modul FIDLEG ist unterteilt in nachfolgende Module, welche nach den individuellen Bedürfnissen des Finanzdienstleisters einzeln bezogen werden können:

    • FIDLEG: Grundlagen und Execution Only
      > Einführung in das Finanzdienstleistungsgesetz
      > Kundensegmentierung
      > Informationspflichten
      > Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
      > Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
      > Prospektpflicht und Basisinformationsblatt
      > Organisatorische Pflichten
      > Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten
      > Execution Only
      > Testmodul FIDLEG: Grundlagen und Execution Only

    • FIDLEG: Transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Einführung in die transaktionsbezogene Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul transaktionsbezogene Anlageberatung

    • FIDLEG: Umfassende Anlageberatung
      > Einführung in die umfassende Anlageberatung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul umfassende Anlageberatung

    • FIDLEG: Vermögensverwaltung
      > Einführung in die Vermögensverwaltung
      > Pflichten vor der Dienstleistungserbringung
      > Pflichten während der Dienstleistungserbringung
      > Testmodul Vermögensverwaltung

    • FIDLEG: Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte
      > Einführung in die Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte
      > Insiderinformationen und Kurs- resp. Marktmanipulationen
      > Verbotene und erlaubte Mitarbeitergeschäfte
      > Kontrollmassnahmen und Offenlegungspflichten
      > Watch List und Restricted List
      > Konsequenzen bei Verstössen
      > Testmodul Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte

    • SAQ-Akkreditierung

      Dieses e-Learning gilt als ReZertifizierungs-Massnahme bei der SAQ und wird im Bereich «Verhalten» mit 4 Credits (4 Lernstunden) angerechnet.

  • Zielgruppe

    • Kundenberater, welche in einem Beraterregister eingetragen sind.

    Inhalt

    Dieses e-Learning Modul dient als Weiterbildungskurs zu den Grundzügen, den Verhaltensregeln und den organisatorischen Pflichten gemäss FIDLEG. Berücksichtigt werden unter anderem die neusten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, der Aufsichtspraxis sowie der Rechtsprechung. Im Rahmen dieses e-Learning Moduls werden Ihnen anhand theoretischer Ausführungen und praktischer Beispiele die notwendigen Kenntnisse vermittelt.

      • Rekapitulation der Grundlagen des FIDLEG

      • Kundensegmentierung

      • Exkurs: Qualifizierte Anleger

      • Informationspflichten

      • Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

      • Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen

      • Prospektpflicht und Basisinformationsblatt

      • Organisatorische Pflichten

      • Ombudsstelle

      • Beraterregister

      • Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

      • Execution Only

      • Transaktionsbezogene Anlageberatung

      • Umfassende Anlageberatung

      • Vermögensverwaltung

      • Marktverhaltensregeln und Mitarbeitergeschäfte

      • Testmodul Weiterbildungskurs FIDLEG

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News

  • Sicherstellung der operationellen Resilienz

    Im Zuge der Umsetzung des neuen FINMA-RS 23/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» erweist sich das neue Thema operationelle Resilienz als ziemlich anspruchsvoll. Unter operationeller Resilienz wird allgemein die Fähigkeit eines Instituts verstanden, seine kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle, dem Geltungsbereich zugehörigen Institute sicherstellen, dass sie operationell resilient sind. Institute des Kleinbankenregimes sowie Institute der FINMA-Kategorie 4 und 5 sind zwar von gewissen Pflichten in der Umsetzung befreit, müssen aber dennoch ihre operationelle Resilienz in den Grundzügen sicherstellen können. Konkret umfasst dies das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz durch die Festlegung ihrer kritischen Funktionen sowie deren Unterbrechungstoleranzen. Ferner ist das Thema operationelle Resilienz als fester Bestandteil in die Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zu integrieren.

    2023-09-05 10:14:32

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  • Fragestellungen zur Umsetzung des Datenschutzes

    Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten, welches gewisse Änderungen und Neuerungen mit sich bringt. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung ist es hilfreich, sich mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinander zu setzen und den Datenschutz innerhalb des Unternehmen zu thematisieren:

    2023-09-05 10:12:23

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  • Vermögensverwalter – Praxiserfahrungen nach erteilter Bewilligung

    Nachdem ein Grossteil der Vermögensverwalter sich für die Erlangung einer Bewilligung nach FINIG entschieden und diese erhalten haben, stellt sich die nächste Herausforderung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im laufenden Betrieb. Gestützt auf die im Rahmen der Bewilligungsbegleitung, der Beratung und Betreuung von verschiedenen Vermögensverwaltern und der ersten aufsichtsrechtlichen Prüfungen durch die Prüfgesellschaften gesammelten Erfahrungen ergeben sich erste Erkenntnisse und Praxiserfahrungen.

    Umsetzung der internen Bestimmungen

    Für die Erteilung der Bewilligung durch die FINMA mussten Vermögensverwalter mit der Gesucheinreichung umfangreiche interne Bestimmungen in Form von Reglementen und Weisungen vorweisen. Eine Vielzahl von Vermögensverwaltern hatten vor der Bewilligung nach FINIG bereits ein internes Regelwerk, jedoch nicht in einem Umfang, wie dies für die Bewilligungserteilung gefordert wurde. Die regulatorischen Anforderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit des Vermögensverwalters ergeben, mussten detailliert geregelt sowie für die Einhaltung entsprechende Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und eine angemessene Berichterstattung implementiert werden. Folglich mussten Vermögensverwalter ein umfangreiches internes Kontrollsystem mit einer Risikoanalyse über das gesamte Institut, einem Kontrollinventar und einem Tätigkeitsplan ausarbeiten.

    2023-07-04 14:03:14

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  • Inkrafttreten revidiertes Datenschutzgesetz

    Nach einem langwierigen Prozess tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) per 01.09.2023 in Kraft. Anstoss zu der vorliegenden Revidierung des bestehenden Datenschutzgesetzes war einerseits die Anpassung der datenschutzrechtlichen Normen an die geänderten gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten, andererseits aber auch die Abstimmung auf die Datenschutznormen der EU. Gerade der zweite Punkt ist von entscheidender Bedeutung, damit die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wird.

    Das neue DSG sieht keine Übergangsfristen vor, was bedeutet, dass die geänderten und neuen Pflichten per 01.09.2023 umgesetzt werden müssen.

    Wesentliche Änderungen und Neuerungen

    Die Generalüberholung des bestehenden DSG hat zu wesentlichen Änderungen und Neuerungen im DSG geführt. Auf ausgewählte Neuerungen wird nachfolgend kurz eingegangen.

    2023-07-04 13:57:37

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  • Sustainable Finance

    Unter dem Begriff Sustainable Finance wird verstanden, dass Finanzdienstleister sowohl Umwelt- (Environment), Sozial- (Social) als auch Unternehmensführungsaspekte (Governance) bei ihren Entscheidungen und Dienstleistungen berücksichtigen. Konkret heisst das, dass die Finanzintermediäre Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in ihre Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen sowie ihre Dienstleistungserbringung so integrieren, dass Kundinnen und Kunden sowie die Gesellschaft einen nachhaltigen Nutzen davontragen.

    Ziel und Zweck

    Ziel und Zweck von Sustainable Finance und des Einbezugs von ESG-Kriterien in die Entscheidungen und Dienstleistungen der Finanzintermediäre ist es, die Finanzindustrie und die Investoren dazu zu bewegen – und ihnen die Möglichkeit zu bieten – mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Im Zentrum stehen sowohl Bestrebungen im Finanzierungs- wie auch dem Anlagegeschäft von
    Finanzinstituten.

    Auf diese Weise sollen unter anderem die Risiken des Klimawandels, der Ressourcenknappheit sowie der sozialen Ungleichheit bekämpft werden.

    2023-07-04 13:50:17

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