Legal & Compliance

Module Legal & Compliance – Banken

  • Regulatory Monitoring und Compliance-News (erscheint 8x jährlich):

    • Überwachen der regulatorischen Änderungen und Neuerungen im Compliance-Bereich (Regulatory-Monitoring)

    • Informationen werden analysiert und auf ihre Relevanz hin geprüft sowie für Sie verständlich zusammengefasst und mitgeteilt

    • Der Handlungsbedarf für Banken wird aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben

    Hotline für Rechts- und Compliance-Fragen:

    • Unterstützen via Telefon oder E-Mail zu Compliance- oder Rechtsfragen aus dem Tagesgeschäft

    Musterverträge/-formulare:

    • Musterverträge und -formulare in deutscher Sprache, welche die Grundbedürfnisse eines Finanzdienstleisters abdecken

    • Regelmässige Aktualisierung und Anpassung betreffend gesetzlicher und regulatorischer Konformität

    Musterreglemente/-weisungen/-checklisten und Reportings im Compliance Bereich:

    • Musterreglemente/-weisungen/-checklisten und Compliance-Reportings in deutscher Sprache, welche die Grundbedürfnisse eines Finanzdienstleisters abdecken

    • Regelmässige Aktualisierung und Anpassung betreffend gesetzlicher und regulatorischer Konformität

    • Unterstützen in Rechts- und Compliance-Themen sowie Kontrollen

    • Beraten zu bestehenden und neuen Regularien

    • Unterstützen bei den Compliancekontrollen/-reportings und Einbindung in den Tätigkeitsplan der Compliance

    • Unterstützen in der Pflege der internen Reglemente, Weisungen und Verträge

    • Diverse Optionen mit Rabattmodell bei längerfristiger wiederkehrender Unterstützung

  • Ausbilden Ihrer Mitarbeitenden direkt bei Ihnen vor Ort oder via e-Learning zu verschiedenen Legal & Compliance Themen. Weitere zentral veranstaltete Fach- und Praktikerkurse finden Sie hier.
  • Regelmässiger Kundenstammabgleich mit SHAB-/Sanktions-/Embargo-/PeP- und weiteren Listen.

Für weitere Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie unsere Hotline Legal & Compliance.

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News

  • Sicherstellung der operationellen Resilienz

    Im Zuge der Umsetzung des neuen FINMA-RS 23/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» erweist sich das neue Thema operationelle Resilienz als ziemlich anspruchsvoll. Unter operationeller Resilienz wird allgemein die Fähigkeit eines Instituts verstanden, seine kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle, dem Geltungsbereich zugehörigen Institute sicherstellen, dass sie operationell resilient sind. Institute des Kleinbankenregimes sowie Institute der FINMA-Kategorie 4 und 5 sind zwar von gewissen Pflichten in der Umsetzung befreit, müssen aber dennoch ihre operationelle Resilienz in den Grundzügen sicherstellen können. Konkret umfasst dies das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz durch die Festlegung ihrer kritischen Funktionen sowie deren Unterbrechungstoleranzen. Ferner ist das Thema operationelle Resilienz als fester Bestandteil in die Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zu integrieren.

    2023-09-05 10:14:32

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  • Fragestellungen zur Umsetzung des Datenschutzes

    Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten, welches gewisse Änderungen und Neuerungen mit sich bringt. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung ist es hilfreich, sich mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinander zu setzen und den Datenschutz innerhalb des Unternehmen zu thematisieren:

    2023-09-05 10:12:23

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  • Vermögensverwalter – Praxiserfahrungen nach erteilter Bewilligung

    Nachdem ein Grossteil der Vermögensverwalter sich für die Erlangung einer Bewilligung nach FINIG entschieden und diese erhalten haben, stellt sich die nächste Herausforderung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im laufenden Betrieb. Gestützt auf die im Rahmen der Bewilligungsbegleitung, der Beratung und Betreuung von verschiedenen Vermögensverwaltern und der ersten aufsichtsrechtlichen Prüfungen durch die Prüfgesellschaften gesammelten Erfahrungen ergeben sich erste Erkenntnisse und Praxiserfahrungen.

    Umsetzung der internen Bestimmungen

    Für die Erteilung der Bewilligung durch die FINMA mussten Vermögensverwalter mit der Gesucheinreichung umfangreiche interne Bestimmungen in Form von Reglementen und Weisungen vorweisen. Eine Vielzahl von Vermögensverwaltern hatten vor der Bewilligung nach FINIG bereits ein internes Regelwerk, jedoch nicht in einem Umfang, wie dies für die Bewilligungserteilung gefordert wurde. Die regulatorischen Anforderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit des Vermögensverwalters ergeben, mussten detailliert geregelt sowie für die Einhaltung entsprechende Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und eine angemessene Berichterstattung implementiert werden. Folglich mussten Vermögensverwalter ein umfangreiches internes Kontrollsystem mit einer Risikoanalyse über das gesamte Institut, einem Kontrollinventar und einem Tätigkeitsplan ausarbeiten.

    2023-07-04 14:03:14

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  • Inkrafttreten revidiertes Datenschutzgesetz

    Nach einem langwierigen Prozess tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) per 01.09.2023 in Kraft. Anstoss zu der vorliegenden Revidierung des bestehenden Datenschutzgesetzes war einerseits die Anpassung der datenschutzrechtlichen Normen an die geänderten gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten, andererseits aber auch die Abstimmung auf die Datenschutznormen der EU. Gerade der zweite Punkt ist von entscheidender Bedeutung, damit die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wird.

    Das neue DSG sieht keine Übergangsfristen vor, was bedeutet, dass die geänderten und neuen Pflichten per 01.09.2023 umgesetzt werden müssen.

    Wesentliche Änderungen und Neuerungen

    Die Generalüberholung des bestehenden DSG hat zu wesentlichen Änderungen und Neuerungen im DSG geführt. Auf ausgewählte Neuerungen wird nachfolgend kurz eingegangen.

    2023-07-04 13:57:37

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  • Sustainable Finance

    Unter dem Begriff Sustainable Finance wird verstanden, dass Finanzdienstleister sowohl Umwelt- (Environment), Sozial- (Social) als auch Unternehmensführungsaspekte (Governance) bei ihren Entscheidungen und Dienstleistungen berücksichtigen. Konkret heisst das, dass die Finanzintermediäre Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in ihre Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen sowie ihre Dienstleistungserbringung so integrieren, dass Kundinnen und Kunden sowie die Gesellschaft einen nachhaltigen Nutzen davontragen.

    Ziel und Zweck

    Ziel und Zweck von Sustainable Finance und des Einbezugs von ESG-Kriterien in die Entscheidungen und Dienstleistungen der Finanzintermediäre ist es, die Finanzindustrie und die Investoren dazu zu bewegen – und ihnen die Möglichkeit zu bieten – mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Im Zentrum stehen sowohl Bestrebungen im Finanzierungs- wie auch dem Anlagegeschäft von
    Finanzinstituten.

    Auf diese Weise sollen unter anderem die Risiken des Klimawandels, der Ressourcenknappheit sowie der sozialen Ungleichheit bekämpft werden.

    2023-07-04 13:50:17

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