Whistleblowing
Das Parlament hat in der Sommersession 2019 den Vorschlag des Bundesrats für eine gesetzliche Verankerung zum Schutz von «Whistleblower» verworfen. Obwohl das Bedürfnis zum Schutz von «Whistleblower» erkannt wurde und mittlerweile zahlreiche andere Länder diesbezügliche Vorschriften vorsehen, war das Gesetzespaket des Bundesrats für die eidgenössischen Räte zu kompliziert.
Auch wenn der Schutz von «Whistleblower» vorläufig nicht gesetzlich geregelt wird, besteht bereits heute eine höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundesgericht, wonach Arbeitnehmer Unregelmässigkeiten an die Öffentlichkeit tragen können, ohne Verurteilung wegen Verletzung von Amts-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen befürchten zu müssen.