FINMA-RS 2017/xx «Kreditrisiken Banken»
Der Bundesrat und die FINMA passen die Eigenmittelverordnung (ERV) bzw. das FINMA-Rundschreiben zu Kreditrisiken von Banken an die weiterentwickelten internationalen Normen nach dem Basel III Regelwerk an. Zum Teilrevisionsentwurf der ERV und zum Entwurf des totalrevidierten FINMA-Rundschreibens eröffneten das eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassung und die FINMA eine Anhörung, die am 15. September 2016 abgeschlossen wurde. Per Ende September waren diesbezüglich noch keine weiteren Informationen seitens FINMA verfügbar.
Basel III beinhaltet als internationale Rahmenvereinbarung Standards zur Berechnung der risikogewichteten Eigenmittelanforderungen, insbesondere für Kreditrisiken als häufig materiellstes Risiko. Die Revisionsentwürfe der ERV und des FINMA-Rundschreibens «Kreditrisiken Banken» setzen die zu Kreditrisiken revidierten Vorgaben von Basel III in nationales Recht um. Sie sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei im Einklang mit den internationalen Normen die revidierten Eigenmittelregeln für Verbriefungen im Bankenbuch am 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen.