FIDLEG und FINIG auf der Zielgeraden
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) soll per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die dazugehörigen Ausführungsverordnungen des Bundesrats, die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) sowie die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) sind noch durch den Bundesrat zu verabschieden. Es wird erwartet, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 darüber befindet.
Mit Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom 9. September 2019 wurde darüber orientiert, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat beantragen wird, nachfolgende wesentliche Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage FIDLEV vorzunehmen: