Das revidierte Geldwäschereigesetz – was kommt auf die Finanzbranche zu?
Nachdem die Differenzen zum Geldwäschereigesetz (GwG) bereinigt und der National- und Ständerat am 19. März 2021 der Revision des GwG zugestimmt haben, ist klar: Das revidierte GwG wird kommen und die Finanzintermediäre müssen sich auf die neuen verschärften Pflichten einstellen.
Die strittigen Punkte, wie insbesondere die Unterstellung von Berater/innen (z.B. Rechtsanwälte und Treuhänder) unter das GwG sowie die Senkung des Schwellenwerts für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel, welche fast zu einem Scheitern der Revision führten, hätten die Finanzintermediäre nur sekundär betroffen und sind aktuell nicht mehr vorgesehen. Primär stellen die neuen Pflichten zur Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten und zur regelmässigen Aktualisierung der Belege die Finanzintermediäre vor Herausforderungen mit nicht zu unterschätzenden Kostenfolgen.