16Jun
Written by Equilas. Posted in Legal, Compliance & Risk
Bei grenzüberschreitenden OTC-Derivatgeschäften zwischen einem Schweizer Finanzintermediär und seinem in der EU ansässigen Kunden stellt sich die Frage, inwiefern zusätzlich zu den Marktverhaltensregeln nach Schweizer Recht (FinfraG) auch jene nach EU-Recht (EMIR) einzuhalten sind.
Der Einfachheit halber wird folgendes angenommen:
- der Schweizer Finanzintermediär ist als kleine Finanzielle Gegenpartei (Schweizer FC-) klassifiziert und
- der Kunde ist als kleine Nichtfinanzielle Gegenpartei (europäische NFC-) klassifiziert.
Ausgangslage
Für die Schweizer FC- gelten die einschlägigen Bestimmungen nach FinfraG; EMIR – als europäischer Rechtsakt – gelangt nicht direkt zur Anwendung. Für die europäische NFC- gelten hingegen die Pflichten nach EMIR, welche jedoch teilweise nur dann erfüllt werden können, wenn sie die Schweizer FC- bei der Erfüllung unterstützt (sog. beidseitig zu erfüllende Pflichten). Um sich selber EMIR-konform zu verhalten, ist die europäische NFC- deshalb darauf angewiesen, dass die Schweizer FC- die teilweise strengeren Bestimmungen nach EMIR (zusätzlich) einhält.
Für die Schweizer FC- gilt es daher zu prüfen:
- um welche Pflichten es sich im Einzelfall handelt (siehe hierzu die Einzelheiten unten) sowie
- inwiefern sie in der Lage und willens sind, diesen nachzukommen.
Denn unterstützt die Schweizer FC- die europäische NFC- bei der Einhaltung der EMIR-Vorschriften nicht, wird die europäische NFC- keine OTC-Derivatgeschäfte mit der Schweizer FC- abschliessen können. Somit hat auch die Schweizer FC- zusätzlich zu den einschlägigen FinfraG-Bestimmungen faktisch ebenfalls jene nach EMIR einzuhalten (indirekte Auswirkungen der EMIR).