Noch ein Jahr Übergangsfrist für die FINIG-Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees – oder eher nur sechs Monate?
Am 1. Januar 2020 trat das neue Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und damit auch das neue Aufsichtsregime für Vermögensverwalter und Trustees in Kraft. Diese Finanzinstitute bedürfen neu einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und unterstehen der Aufsicht einer der neu gegründeten Aufsichtsorganisationen. Wer sich vor dem 30. Juni 2020 bei der FINMA gemeldet hat, profitiert von der dreijährigen Übergangsfrist. Diese Frist zur Einreichung des Bewilligungsgesuchs läuft am 31. Dezember 2022 ab. Warum davon aber nicht ein Jahr, sondern eher nur sechs Monate übrig ist, wird in diesem Beitrag erklärt.