12Dez
Written by Equilas. Posted in Legal, Compliance & Risk
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist eröffnete der Bundesrat am 24. Oktober 2018 die Vernehmlassung zu den drei Verordnungen, welche das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) konkretisieren. Es handelt sich dabei um die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und die Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV).
Die FIDLEV enthält Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln und organisatorischen Vorschriften für die Finanzdienstleister, zum neuen Kundenberaterregister sowie zur Kundendokumentation und zu den Ombudsstellen. Ferner konkretisiert der Verordnungsentwurf die Prospektpflicht beim Angebot von Effekten und die Bestimmungen zum Basisinformationsblatt.
Die FINIV führt die Bewilligungsvoraussetzungen für Finanzinstitute, deren Pflichten und deren Aufsicht aus. Neu unterstehen auch die Vermögensverwalter von Individualvermögen (häufig auch externe Vermögensverwalter genannt) sowie die Trustees einer prudenziellen Aufsicht. Im Vergleich zu den Banken, den Verwaltern von Kollektivvermögen, den Fondsleitungen und den Effektenhändlern (neu Wertpapierhäuser genannt) gehen die Anforderungen für die neu unterstellten Finanzinstitute jedoch weniger weit.