Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA und neue VSB 20
Per 1. Januar 2020 wird die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) sowie die neue Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 20) in Kraft treten. Die regulatorischen Änderungen stellen Finanzintermediäre vor zahlreiche neue Regelungen wie die Abklärungspflichten bei Sitzgesellschaften, neue (zwingende) Kriterien bei Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen mit erhöhten Risiken (GmeR bzw. TmeR), Risikoanalyse betreffend relevante GmeR-Kriterien unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit, neue Schwellenwerte bei Kassageschäften und verkürzte Fristen bei der Erfüllung der Dokumentationsfristen, um nur einige Neuerungen zu nennen.
Zusätzlich befindet sich das Geldwäschereigesetz in Revision und die dazugehörige Botschaft wird noch in diesem Jahr erwartet. Mit einem Inkrafttreten des revidierten Geldwäschereigesetzes ist jedoch nicht vor Anfang 2021 zu rechnen.