Vorbereitungshandlungen auf die revidierte GwV-FINMA
Als Folge des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung revidiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA).
Die überarbeitete GwV-FINMA, welche voraussichtlich per 2019 in Kraft treten dürfte, bringt für Finanzintermediäre zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. Finanzintermediäre sollen zukünftig die wirtschaftlich Berechtigten anhand von risikobasierten Massnahmen verifizieren, bei Geschäftsbeziehungen zu Sitzgesellschaften, müssen die Gründe für die Verwendung der Sitzgesellschaften abgeklärt werden und je nach Komplexität der Struktur ist die Sitzgesellschaft als Geschäftsbeziehung mit erhöhten Risiken zu klassifizieren. Nicht zuletzt sollen Finanzintermediäre zukünftig mittels risikobasiertem Ansatz die Kundeninformationen regelmässig aktualisieren.