Die Auswirkung der Folgeregulierung der FINMA zum FIDLEG und FINIG für Vermögensverwalter
Am 12. November 2020 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ihre Folgeregulierung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Die Folgeregulierung umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an den FINMA-Verordnungen und bestehenden Rundschreiben. Ferner wurden drei Rundschreiben aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft, wobei teilweise Übergangsfristen vorgesehen sind.