Verschärfte Mindestanforderungen bei der Finanzierung von Renditeobjekten ab dem 1. Januar 2020
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) fordert bereits seit längerem eine Selbstregulierung, die sich flächendeckend und dämpfend auf die Nachfrage nach besonders riskanten Hypothekarkrediten für Renditeobjekte auswirkt. Vor diesem Hintergrund hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ihre «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen» und «Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite» teilrevidiert und im August 2019 veröffentlicht. Die Änderungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft.
Konkret betreffen die verschärften Mindestanforderungen die Neugeschäfte und Krediterhöhungen bei Renditeobjekten wie folgt: