Blockchain-Unternehmen: Abklärung der finanzmarktrechtlichen Unterstellungsfragen und Anforderungen für die Kontoeröffnung bei einer Bank
Nicht nur Start-up, sondern auch etablierte Unternehmen entscheiden sich zunehmend, sich mit der Blockchain-Technologie auseinanderzusetzen und allenfalls das Kapital für neue Projekte mittels einem Initial Coin Offering (ICO) aufzunehmen (nachfolgend Blockchain-Unternehmen). Die Eidge-nössische Finanzmarktaufsicht stellt in ihrer Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend ICO (nachfolgend Wegleitung) klar, dass bei bestimmten ICO das Finanzmarktrecht anwendbar und somit eine finanzmarktrechtliche Unterstellungspflicht gegeben ist. Bei der aufsichtsrechtlichen Beurteilung folgt die FINMA einem Ansatz, der auf die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der von den Blockchain-Unternehmen herausgegebenen Coins bzw. Token abstellt.
Die Blockchain-Unternehmen können mithilfe des Antragsformulars im Anhang der Wegleitung die finanzmarktrechtliche Unterstellungsfrage bei der FINMA abklären lassen. Falls das Finanzmarktrecht zur Anwendung gelangen sollte, hat das betroffene Blockchain-Unternehmen dafür zu sorgen, dass es seine aufsichtsrechtlichen Pflichten umsetzt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die FINMA ein Enforcementverfahren wegen Verletzung des Aufsichtsrechts gegen das Blockchain-Unternehmen einleiten wird.