Corona-Krise: Worauf müssen Arbeitgeber achten?
Das Coronavirus hat die Schweiz mit voller Wucht getroffen. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat der Bundesrat unlängst verschiedene Massnahmen angeordnet. So müssen unter anderem diverse öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Restaurants, Bars, bestimmte Einkaufsgeschäfte und Fitnesscenter mindestens bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben. Auch an den Schulen darf kein Präsenzunterricht abgehalten werden.
Nicht schliessen müssen beispielsweise Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Lebensmittelgeschäfte und Banken.
In der derzeitigen Ausnahmesituation müssen Arbeitgeber besondere Vorschriften beachten und geeignete Massnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Zudem stellen sich spezifische arbeitsrechtliche Fragen. Auf einzelne ausgewählte Punkte soll nachstehend in allgemeiner Form eingegangen werden. Aufgrund der täglichen Veränderungen und neuen Regelungen hat der vorliegende Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Folgenden wird der Leserfreundlichkeit halber die männliche Form verwendet. Es sind dabei aber stets sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.