Start Kleinbankenregime
Nach Beendigung der Pilotphase per 31.12.2019 haben sich im Januar 2020 gemäss Angaben der FINMA 70 Banken für das Kleinbankenregime angemeldet. Die für das Kleinbankenregime definierten Eintrittskriterien wurden von 64 Banken erfüllt. Diese Institute wurden von der FINMA rückwirkend per 01.01.2020 für die Teilnahme am Kleinbankenregime zugelassen.
Der Antrag für die Teilnahme am Kleinbankenregime war nicht auf den Januar 2020 limitiert, sondern kann unter Einhaltung der nachfolgenden Eintrittskriterien jederzeit erfolgen:
- Institute der Kategorien 4 oder 5
- Vereinfachte Leverage Ratio von mindestens 8%
- Durchschnittliche Liquiditätsquote von mindestens 110% (LCR der letzten 12 Monate)
- Refinanzierungsgrad von mindestens 100%
- Keine eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Massnahmen oder laufende Verfahren nach Art. 30 FINMAG oder noch laufende Massnahmen daraus in einem Conduct-Bereich
- Keine unangemessen hohen Zinsrisiken oder Mängel im Zinsrisikomanagement