Teil-Abschaffung der Inhaberaktien
Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen primär das geltende Aktienrecht, da durch die Gesetzesänderung Inhaberaktien nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Von den Änderungen sind ca. 57’000 Gesellschaften in der Schweiz betroffen.
Gemäss den Änderungen im Obligationenrecht sind Inhaberaktien nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft die Inhaberaktien
- an einer Börse kotiert oder
- als Bucheffekten ausgestaltet und bei einer Verwahrungsstelle in der Schweiz hinterlegt oder im Hauptregister eingetragen hat.